Verleihung akademischer Grad mit Zusatz "Uni" rechtswirksam?

1 Antwort

Das Hochschulgesetz von NRW sagt in Paragraph 66:

"Der Grad kann mit einem Zusatz verliehen werden, der die verleihende Hochschule bezeichnet; er kann auch ohne diesen Zusatz geführt werden."

Meines Erachtens bedeutet das, dass du auch nur den M.Sc. angeben darfst. Ich würde aber zusätzlich sicherheitshalber beim Prüfungsamt deiner Uni nachfragen.

Beste Grüße!

maowb84 
Fragesteller
 22.11.2019, 12:30

Oki danke dir schonmal für die Antwort. Bedeudet dies auch, dass ich ein Anrecht darauf habe, den Titel ohne Zusatz auf dem Zeugnis stehen zu haben ? Das Problem beim Prüfungsamt nachzufragen sehe ich insgesamt dabei, dass die sich selbst rechtlich im eigenen Sinne argumentieren, d.h. die schauen schon, dass es so bleibt wie es ist. Drum frage ich überhaupt extern.

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Ansegisel  22.11.2019, 16:08
@maowb84

Nein, ein Anrecht auf einen abweichenden Grad kann zumindest ich daraus nicht ableiten. Die Uni stellt den Grad so aus, wie sie es für richtig hält, aber du kannst ihn dann anders führen. Die Verleihung eines anderen Abschlussgrades ist üblicherweise nicht möglich, wenn diese Option nicht in der Prüfungsordnung auch so festgehalten ist.

Das Prüfungsamt darf dir außerdem keine wissentliche Falschauskunft geben. Wenn du fragst: "Darf ich den Grad auch in anderer Form verliehen bekommen?" dann müssen sie wahrheitsgemäß antworten. Und die haben auch kein Interesse daran, ob das nun so oder so gehandhabt wird.

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maowb84 
Fragesteller
 23.11.2019, 12:18
@Ansegisel

Hm oki verstehe.. Danke dir für deine Antworten, dann hak ich da nochmal schriftlich nach. Dann hab ichs schwarz auf weiß :)

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Ansegisel  29.11.2019, 07:08
@maowb84

Nur mal aus Interesse: Hast du schon eine Rückmeldung von der Uni?

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maowb84 
Fragesteller
 29.11.2019, 10:21
@Ansegisel

Bin grad in einer umbruchphase und kann mich erst in einigen Tagen wieder dem widmen. Antworte daher dann ggf. später

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