Verkauf im Kundenauftrag

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Eine Garantie ist ohnehin eine freiwillige Leistung eines Gebrauchtwagenhändlers.

Ein gewerblicher Anbieter ist aber in der gesetzlichen Sachmängelhaftung (guckst Du Wikipedia) - die ein privater Anbieter jedoch vertraglich ausschließen kann.

Verkauft ein Händler ein Auto im Kundenauftrag, wird er das mit großer Sicherheit mit einem Vertragstext tun, in dem die gesetzliche Sachmängelhaftung ausgeschlossen wird.

Deshalb tricksten einige Händler gern mal herum und tun selbst bei Autos, die schon lange nicht mehr in der Hand des Verkäufers sind, so, als verkauften sie sie im Kundenauftrag.

Ist ein Trick, um sich die Gewährleistung zu sparen ... und ein "Markenzeichen" eher unseriöser Betriebe.