sitzheizung ein Verschleißteil? (garantie)

8 Antworten

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Siztheizungen gelten üblicherweise nicht als verschleisteil weil diese verschleißfreio arbeitet.. Obwohl die je nach Gewicht und Figur des Fahrers schneller kaputt gehen oder eben auch nicht.. sollte von einer üblichen Garantieleistung abgedeckt sein... kommt aber genau auf die Vertragsbedingungen an.. Frag deinen Händler..

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 40 Jahren als Schrauber unterwegs . Meisterbrief

Das Landgericht Hof ( 32 O 713/02 ): hat eine defekte Sitzheizung bei einem 8 Jahre alten Wagen, 130.000 km, als Mangel und nicht als Verschleiß bewertet. Aber es kommt sehr auf den Einzelfall an. Viel Glück!

http://www.rechtsanwalt-schwerin24.de/News/News_Verkehrsrecht/Die_Gewaehrleistung_beim_Gebrauchtfahrzeugkauf-_Abgrenzung_Mangel_Verschleiss

hab aber garantie beim Händler greift die ?

Da musst Du mal lesen was die Garantie umfasst, hier kennt niemand die von Dir und dem Händler abgeschlossenen Garantiebedingungen.

Ich denke mal, dass du keine Werksgarantie mehr hast, sondern eine GW-Garantie? Hier würde diese nicht greifen, da die Gw-Garantie meist nur Aggregate abdecken und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

moin,ich glaube kaum das der renaulthändler (oder auch jeder andere autohändler) eine 11jahre alte autositzheizung auf garantie ersetzt,aber eventuell, wenn das kfz erst kürzlich (bei dem händler)gekauft wurde?,anfragen kostet ja fast nichts,by