Verkauf auf Ebay abgebrochen. Käufer schaltet Anwalt ein. Was soll ich machen?


02.05.2020, 15:22

Da ich viele super nette Antworten bekommen habe, stelle ich die Frage runde ein und biete dem super tollen netten Käufer Schadensersatz.

6 Antworten

Bei eBay sind Angebote verbindlich (eBay AGB). Das heißt wenn du es woanders verkaufst muss du es vorher aus eBay rausnehmen sofern es dort noch nicht verkauft wurde.

Mit Kauf vom Käufer kommt bei eBay sofort ein Vertrag zustande.

Dein Grund ist nicht mal aus eBays Sicht ein berechtigter Abbruchgrund.

Jetzt kannst entweder einen Käufer beliefern und den anderen in den Sand setzen und die Konsequenzen fressen wenn da welche kommen, oder du schaffst es die Ware nochmal zu beschaffen um beide zu beliefern. Für Schadensersatz muss Schaden entstanden sein. Den wird der Käufer nicht haben. Klingt nach nem Großmaul. Hunde die bellen...

Man kann so lange naiv durch's Leben wandeln bis einer es stoppt.

Der Käufer besteht jetzt auf den Artikel oder auf Schadenersatz.

Und Du hast ihm entweder den Artikel oder einen entsprechenden Schadensersatz zu geben.

Sarahmiau99 
Fragesteller
 02.05.2020, 15:02

Ich hab ihm gar nichts gegeben, weil der Artikel ja vergriffen ist und ich es nicht einsehen Schadensersatz zu geben, da ich ja nichts ändern kann.

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Vampire321  02.05.2020, 15:07
@Sarahmiau99

Natürlich kannst du etwas ändern... du kannst dein zu langsames löschen des Angebotes durch eine Schadensersatz Zahlung entschuldigen

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Sophonisbe  02.05.2020, 15:09
@Sarahmiau99
Ich hab ihm gar nichts gegeben,

Aber Du hast ihm zu geben.

Du hast einen Artikel angeboten, er hat ihn gekauft. Und nun hast Du ihm den Artikel (oder entsprechenden Schadensersatz) zu liefern.

weil der Artikel ja vergriffen ist und ich es nicht einsehen Schadensersatz zu geben, da ich ja nichts ändern kann.Ich hab ihm gar nichts gegeben, weil der Artikel ja vergriffen ist und ich es nicht einsehen Schadensersatz zu geben, da ich ja nichts ändern kann.

Nimm es als Lehrgeld. Da hast keine Artikel zu verkaufen, die Du nicht hast.

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NoName08154711  02.05.2020, 15:10
@Sarahmiau99
...und ich es nicht einsehen Schadensersatz zu geben, da ich ja nichts ändern kann.

Gar kein Problem, dann wird Dich eben ein Richter dazu verurteilen, siehe meine Links.

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Also mein Tipp ist Schadensersatz bezahlen, ist zwar teuer aber sonst kannst du den Anwalt auch noch bezahlen

Sooo einfach ist das für dich nicht...

du hast einen rechtskräftigen Vertrag mit dem Käufer geschlossen und bist jetzt in der bringe-Pflicht

der Käufer kann von dir schadensersatz verlangen, wenn er sich ein vergleichbares Objekt woanders zu einem höheren Preis kauft... und die ihm entstandenen Mehrkosten musst du ihm dann ggfs erstatten, wenn er/sie das durchzieht

Vampire321  02.05.2020, 15:09

P.s.:

den Anwalt des Käufers zahlst du übrigens auch! Also sei lieber kooperativ

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DerCaveman  02.05.2020, 15:15

Wo ist denn hier ein Kaufvertrag zustande gekommen? Der Fragesteller hat das Kaufangebot des Interessenten doch gar nicht angenommen. War ja schliesslich kein Auktionsgebot, sondern ein Sofortkaufangebot.

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Vampire321  02.05.2020, 15:16
@DerCaveman

Sofort-Kauf ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag, das bestätigt man vorher extra nochmal

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DerCaveman  02.05.2020, 15:25
@Vampire321

Und wo ist hier das an eine bestimmte Person und eben nicht an die Allgemeinheit gerichtetes Angebot des Verkaeufers?

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Vampire321  02.05.2020, 15:43
@DerCaveman

In dem Moment, wo der Käufer den sofort-Kauf Button klickt, kommt der Hinweis und damit sollte das klar sein.. aber MIR ist es egal... die Anwälte leben davon sich wegen sowas ein paar Briefe samt Rechnung zu schreiben ..,

fir FS hat gefragt, jeder gibt seinen Sermon dazu ab und die wird nachher sehen wer recht hatte... was soll ich mich da jetzt aufregen? Das wird bestenfalls auf einen Vergleich bei geteilten Anwaltskosten hinauslaufen... ansonsten zahlt nur einer...

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Hallo,

Auch bei Kaufabbruch ist ein Kaufvertrag zustandegekommen. Dies gilt aber dann nicht, wenn Sie den Kauf aus aus berechtigten Gründen abgebrochen haben. Ein berechtigter Grund ist gegeben, wenn der Artikel unverschuldet nicht mehr verkauft werden kann oder der Verkäufer sich bei Schaltung der Auktion geirrt hat.

Sie können gegenüber dem Käufer damit argumentieren, dass Sie den Artikel gar nicht mehr verkaufen wollten, sonderen dass Ihr Sofort-Kauf-Angebot nur irrtümlich noch stand, weil Sie es nach dem Verkauf des Artikels an den Dritten nicht schnell genug haben zurücknehmen können. Das dürfte als berechtigter Grund für Ihren Kaufabbruch genügen. In einem etwaigen Rechtsstreit hätte ein Richter darüber zu entscheiden.