Vergrößern der Türöffnung in tragender Wand ist durch Bauamt genehmigungspflichtig?

1 Antwort

Eine Änderung an einer tragenden Wand benötigt eine Statische Berechnung. Je nach Geschosszahl und Bundesland kann desweiteren eine Genehmigung durch das Bauamt notwendig sein.
Sofern Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sind haben Sie eine weitere Hürde zu meistern, nämlich die WEG sofern die tragende Wand Gemeinschaftseigentum ist. Wenn Sie bei einem Gemeinschaftseigentum Änderung vornehmen möchten müssen sie in vielen Fällen die WEG um Erlaubnis fragen. Erhalten Sie die Erlaubnis nicht, so können Sie ihr Bauvorhaben nicht starten.

Der Statiker wird es wissen.