Vergrößern der Türöffnung in tragender Wand ist durch Bauamt genehmigungspflichtig?
Hallo, wir möchten die bestehende Türöffnung in der tragenden Wand vergrößern. Die tragende Wand bleibt bestehen, die Türöffnung sollte um 20 cm rechts, 70 cm links und ca. 80 cm Höhe vergrößert werden. Dafür haben wir einen Statiker beauftragt und werden die Wohneigentumsgemeinschaft nach der Zustimmung bitten. Meine Frage an die Community ist, ob wir eine Baugenehmigung vom Bauamt benötigen. Vielen Dank im Voraus! Ludo
1 Antwort
Eine Änderung an einer tragenden Wand benötigt eine Statische Berechnung. Je nach Geschosszahl und Bundesland kann desweiteren eine Genehmigung durch das Bauamt notwendig sein.
Sofern Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung sind haben Sie eine weitere Hürde zu meistern, nämlich die WEG sofern die tragende Wand Gemeinschaftseigentum ist. Wenn Sie bei einem Gemeinschaftseigentum Änderung vornehmen möchten müssen sie in vielen Fällen die WEG um Erlaubnis fragen. Erhalten Sie die Erlaubnis nicht, so können Sie ihr Bauvorhaben nicht starten.
Der Statiker wird es wissen.