Venöser Zugang ohne Infusion?

12 Antworten

Nein, wie kommt man überhaupt auf eine solche Idee?!, als normaler Ersthelfer ohne rettungsdienstliche Qualifikation, sind sämtliche invasiven medizinischen Maßnahmen absolut tabu!. Mit den einfachen Basismaßnahmen, die man in einem erste Hilfe Kurs erlernt, kann man dem Patienten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes am effektivsten Hilfe leisten. Einen peripher- venösen Zugang als Laie zu legen, ist eine gefährliche Körperverletzung im Sinne von §224 Strafgesetzbuch (StGB). Ist es nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe sowieso grundsätzlich immer, bei medizinischem Fachpersonal ist es allerdings dann nicht rechtswidrig, wenn eine rechtskräftige Einwilligung des Patienten in die Maßnahme nach §630d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Verbindung mit dem §228 StGB, vorliegt. Ist der Patient zum Beispiel aufgrund von einer Bewusstlosigkeit nicht einwilligungsfähig, dann greift die sogenannte mutmaßliche Einwilligung des Patienten, allerdings NUR bei entsprechend qualifiziertem, medizinischen Fachpersonal und NICHT bei einem medizinischen Laien. Eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten kann nur dann angenommen werden, wenn derjenige, der die medizinische Maßnahme durchführt, diese auch (sicher) beherrscht!. Zudem würde kein Fachpersonal einen Zugang benutzen, den irgendein Laie angelegt hat, das wäre nämlich viel zu gefährlich. Wichtig sind die Basismaßnahmen, mehr aber auch nicht. Alles andere, erfordert eine dementsprechende Ausbildung und Qualifikation und schadet ansonsten mehr, als das es einen Nutzen bietet. Es ist dem Patienten null damit geholfen, wenn der Rettungsdienst eintrifft und ein Laie bis dahin schon alle brauchbaren Venen "zerstochen" hat oder auch mit Mühe und Not es geschafft hat, dem polytraumatisierten Patienten irgendwo eine rosane 20G- Kanüle in die Vene zu friemeln.

Mfg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rettungsdienst🚑, sehr großes Interesse an Notfallmedizin.

Als Notfallsanitäter hättest du die Maßnahme zumindest erlernt und würdest diese in aller Regel auch beherrschen. Alle darunter liegenden Qualifikationen (RS, RH usw. und erst recht der Ersthelfer) haben diese Kompetenz nie erlangt. Und auch als Notfallsanitäter ist fraglich ob das wirklich zwingend notwendig ist, grade in Deutschland wo der Rettungsdienst ja doch verhältnismäßig schnell da ist, gibt es eigentlich nahezu keine Begründung warum der Zugang jetzt nicht noch 10 min warten kann. Zudem möchte der RD vielleicht die Viggo gerne in einer bestimmten Größe oder an einer bestimmten Stelle (nicht) haben. Ist bei Schlaganfällen, verletzten Extremitäten, ACS usw. durchaus relevant.

Darüber hinaus schließen wir immer direkt eine Infusion an, hast du dir mal Gedanken über die Hintergründe gemacht? Oder warum im Krankenhaus der Zugang mit NaCl durchgespült wird bevor ein Stopfen drauf gemacht wird? Da hat man sich ja mal Gedanken zu gemacht und macht diese Maßnahmen aus gutem Grund. In der Viggo können sich Thromben bilden, die als Embolus entsprechende Probleme hervorrufen können. Die Wahrscheinlichkeit ist gering und die Thromben in der Regel sehr klein, aber im Sinne der Patientensicherheit trotzdem nicht zu empfehlen.

Fazit: Davon abgesehen, dass du es zu 99% nicht darfst (rechtliche Grundlagen findest du in den anderen Antworten) kann man deine Frage dennoch mit nein beantworten. Es würde funktionieren mit einem Stopfen, sollte im Sinner der Patientensicherheit aber nicht so gemacht werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Angestellter im Rettungsdienst

Hm. Hier tauchen Fragen auf.

Zunächst mal: Welche Qualifikation hast du? Kannst du Zugänge legen, hast du es gelernt?

Dann: Warum solltest du einen Zugang legen, wenn du keinerlei Maßnahmen damit machen kannst?

Hintergründe zu den Fragen: Invasive Maßnahmen wie Zugänge sind per se eine Körperverletzung. Das darf man nur dann, wenn es gerechtfertigt ist und der Patient einwilligt (tatsächlich oder im Falle einer Bewusstlosigkeit mutmaßlich)´- und nicht zuletzt, wenn man die Maßnahme auch beherrscht. Nur weil man es mal gesehen hat, wie es geht, gilt das leider nciht als "Beherrschen" und das its eben nun mal Voraussetzung. Und natürlich muss die invasive Maßnahme einen therapeutischen Sinn erfüllen - was das Legen eines Zugangs allein leider nicht tut. Ein Zugang ist dafür da, Medikamente oder Infusionen zu verabreichen. So lange du das also nicht tust oder mangels Verfügbarkeit nicht kannst gerät die Anlage des Zugangs selbst für medizinisch geschultes Personal in den Bereich einer unerlaubten Handlung.

Also in sofern kann ich dir nur analog zu den Meinungen der anderen Kollegen raten, intravenöse Zugänge gar nicht erst mitzuführen und dich auf die lebensrettenden Essentials zu konzentrieren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner
Von Experte Rollerfreake bestätigt

Nein, das wäre gefährliche Körperverletzung. Als Ersthelfer (ohne jegliche medizinische Ausbildung, hättest du diese, würdest du die Frage nicht stellen!) hast du weder die Ausbildung darin, noch die Berechtigung dazu noch besteht eine Indikation für invasive Maßnahmen für dich.

Ein Ersthelfer braucht auch keinen Notfallrucksack mit am besten einweisungspflichtigen Medizinprodukten, welche er weder warten, lagern, noch einsetzen kann und darf.

Zudem würde keine medizinisch ausgebildete Kraft einen PVK nutzen, den ein Laie unter völlig fragwürdigen Bedingungen gelegt hat. Ganz im Gegenteil: ich würde dich sogar anzeigen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Als Ersthelfer?! Hahahaha. Nein!

Das würde ich als Einsatzsanitäterin der das gezeigt wurde nichtmal machen!

Du als normaler Ersthelfer hast doch nichtmal im Ansatz eine Ahnung von der Materie...! Deine Frage strotzt nur so vor Unwissenheit...