Vaterschaftstest erst zugestimmt, dann plötzlich verweigert. Das Spiel eines Narzissten?

5 Antworten

Wenn Du Zweifel an Deiner Vaterschaft hast, nutzt Dir der private Test nicht wirklich.

Du kannst ihn bei Gericht einklagen, wenn Du befürchtest, Unterhalt für ein Kind zu zahlen, das biologisch nicht von Dir ist. Die soziale Vaterschaft bleibt, für das Kind bist Du der Vater, den es kennt, von Anfang an.

Ganz egal, wie der Test ausgeht, das Kind ist nicht verantwortlich für die Fehler seiner Mutter. Es sollte nicht unnötig leiden.

Giwalato

Ich würde das gerichtlich klären lassen. Am besten bei einem Anwalt beraten lassen.

Bestehen denn noch andere Zweifel an der Vaterschaft eventuell keine Ähnlichkeit zu dir ect.

Das mag jetzt erst Mal kosten aber wenn du nicht der Vater bist und 20 Jahre lang zahlen darfst ist das sicher nicht günstiger und wenn es dein Kind ist wäre mir das wissen und die dadurch eventuell entstehenden Vorteile das Geld wert.

Im zweifelsfall regelt man das been per Jugendamt, Gericht oder halt auch übern Anwalt.

Falls du dir nicht sicher bist. ob du der Vater des Kindes bist, dann solltest du gerichtlich die Vaterschaft anfechten. Nachweise sind dafür erforderlich, die deine Zweifel bestätigen können.

Vaterschaftsanfechtung ▷ Sorgerecht & Unterhalt klären (advocado.de)

Sollte sich herausstellen, dass du NICHT der Vater bist, dann hast du auch keine Rechte und Pflichten mehr.

Bist du aber der Vater des Kindes, dann könntest du auch Sorgerecht u. s. w. klären lassen. Beim Jugendamt könntest du auch mitteilen, was in deinen Augen in der Erziehung nicht funktioniert.

Was willst du denn ueberhaupt erreichen? Eine Befreiung von deiner Unterhaltspflicht oder den Erhalt des Sorgerechts (falls du das nicht zum Teil sowieso sschon hast) bzw. des alleinigen Sorgerechts? Ein Vaterschaftstest macht ja nur dann einen Sinn, wenn du die Vaterschaft anfechten willst.

Hinsichtlich einer Vaterschaftsanfechtung duerfte das groesste Problem in der Zweijahresfrist ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund liegen. Nur die optische Aehnlichkeit des Kindes mit dem vermeintlichen biologischen Vater reicht dafuer nicht aus und deine Zweifel an deiner Vaterschaft bestehen ja schon laenger.

Bei einer Vaterschaftsanfechtung werden die Gerichtskosten unter allen Beteiligten aufgeteilt (ausser natuerlich dem Kind). Die eigenen Kosten der beteiligten Parteien muessen diese aber selbst tragen. Rein wirtschaftlich betrachtet, duerfte dies aber fuer dich deutlich guenstiger kommen als die wahrscheinlich ja noch mindestens 10 Jahre bestehende Unterhaltspflicht. Ich habe allerdings den Eindruck, dass du das gar nicht erreichen willst. Was also willst du erreichen?