Vater zeugnis zuschicken?

5 Antworten

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Du musst dem Unterhaltsverpflichteten natürlich nachweisen, dass du zielstrebig und fleißig deine Ausbildung machst.

Und die Vorlage des Zeugnisses ist somit Bestandteil deiner Beweispflicht.

Und was sollte auch dagegen sprechen? Du kannst es natürlich darauf ankommen lassen, müsstest aber vor Gericht darlegen, warum es dir nicht zuzumuten wäre dein Anspruchsersuchen auch zu belegen.

Ein "ich will aber nicht" wird dich da nicht weiterbringen.

Du musst ihm ja auch die Einkommensbelege der Mutter vorlegen, sowie die halbjährliche Schulbescheinigung.

Es ist gesetzlich nicht vorgegeben, dass du das Zeugnis vorlegen musst. Nur es ist eben das berechtigte Interesse des Vaters beurteilen zu können, ob du den Schulbesuch eben zielgerichtet verfolgst.

Hierzu eine Anwältin:

https://www.justanswer.de/familienrecht/83m6w-darf-ich-mir-die-schulzeugnisse-meines-erwachsenen-kindes-18.html

Und gerade das Halbjahreszeugnis ist natürlich aufschlussreich, da hier ja auch die Fehlzeiten notiert sind.

Und auch die Noten geben Auskunft über deine Ernsthaftigkeit die Schule erfolgreich zu absolvieren. Also definitiv solltest du da nichts schwärzen!

Und mal im Ernst: du willst was von ihm, er will was von dir.

Auch wenn du nach der Schule ein Studium anstrebst, müsstest du ihm da auch Leistungsnachweise vorlegen, wenn du Unterhalt beanspruchst.

Zudem ergibt sich die Vorlagepflicht aus dem Gegenseitigkeitsprinzip:

Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners auf Ermöglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Unterhaltsberechtigten die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden.

Du bist 18 Jahre alt und kannst selbst entscheiden,wer deine Zeugnisse sehen darf und wer nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Sport und Freizeit

Kessie1  20.02.2023, 22:32

Kann er, läuft aber Gefahr sich mit einer Auskunftsklage konfrontiert zu sehen.

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Kessie1  21.02.2023, 10:29
@Lilie280
Dem unterhaltsberechtigten volljährigen Kind steht ein Auskunftsanspruch gegen alle als unterhaltspflichtig in Betracht kommenden Personen zu, insbesondere also gegen beide Elternteile. Umgekehrt hat auch jeder Elternteil einen Auskunftsanspruch gegen das Kind.
Die Auskunftspflicht des Kindes erstreckt sich neben seinen Einkünften und sein Vermögen auch auf sonstige, für eine Unterhaltspflicht des Elternteils relevanten Umstände. So schuldet das volljährige Kind gegenüber einem unterhaltspflichtigen Elternteil auch
Auskunft über seinen Schulabschluss,
seine Ausbildung,
eine ggfls. nebenher betriebene Erwerbstätigkeit,
sein Einkommen 
und das des anderen Elternteils
sowie die Auszahlung von Kindergeld . 

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/auskunftsansprueche-beim-kindesunterhalt_220_484374.html

In die eine Richtung, genauso wie in die andere Richtung.

Wenn das volljährige Kind einen vollstreckbaren Titel hat, der aufgrund der Volljährig abgeändert werden müsste, muss der Unterhaltsverpflichtete natürlich die Auskünfte vom Kind bekommen und eine Grundlage zur Neuberechnung zu haben. Wobei das Kind verpflichtet ist die Haftungsanteile zu benennen.

Legt das Kind die Auskünfte samt Belegen nicht vor, da es ja der Meinung ist, dass es einen Titel hat und den auch so behalten will, dann kann selbstverständlich Auskunftsklage erhoben werden als Vorstufe zur Abänderungsklage.

Hat das Kind keinen Titel, dann würde eine Auskunftsklage natürlich keinen Sinn machen, da das Kind ohnehin in der Beweispflicht ist.

Hierzu Infos zur Stufenklage:

https://www.juridicus.de/blog/grundlagenwissen-die-stufenklage/

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Er ist nur Unterhaltspflichtig solange du dich in irgendeiner Form in Berufsausbildung befindest, und dieser auch aktiv nachgehst.

Wenn du dich weigerst das nachzuweisen kann er sämtliche Unterhaltszahlungen einstellen.

Eine gute Möglichkeit das nachzuweisen wäre halt das Zeugniss.

Wenn du die Noten schwärzt wäre das wahrscheinlich vollkommen OK. Aber Datum dein Name und Fehlzeiten sollten sichtbar sein.

Ich bin mir relativ sicher, dass es dir auf diese Weise gelingen wird, die offensichtlich existierenden Probleme zu vergrößern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Du musst es selbstverständlich nicht, dazu gibt es auch überhaupt keinen Grund, du entscheidest und nicht dein Vater und nur weil eine Email formell ist, ist sie kein Schreiben von einem Anwalt.


GutenTag2003  20.02.2023, 22:00

Ist es denn Pflicht, dass Kinder mit ihren Eltern per Anwalt korrespondieren?

Das wäre mir neu.

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Melli040  20.02.2023, 22:01
@GutenTag2003

Nein deswegen habe ich es ja geschrieben. Das war ein Vergleich von dem ich dachte, dass dieser in der Regel nicht eintritt.

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Tand0r  20.02.2023, 22:11

Er muss nicht.

Aber dann muss der Vater auch keinen Unterhalt mehr bezahlen.

Will er Unterhalt muss er beweisen das er sich in irgendeiner Form in einer Berufsausbildung befindet, und dieser auch aktiv nachgeht.

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Melli040  20.02.2023, 22:14
@Tand0r

Das hört sich ganz danach an, als müsste man sich Liebe, Zuneigung und Aufmerksamkeit verdienen. Der Unterhalt wird gesetzlich festgelegt, da muss man nicht beweisen, dass man es wert ist, dass der Vater in einen invertiert. Der Unterhalt ist ja noch das mindeste. Wenn er sich sonst schon nicht kümmert.

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Tand0r  20.02.2023, 22:19
@Melli040

Ja gesetzlich geregelt ist das volljährige nur dann ein Recht auf Unterhalt haben wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden, oder sich aktiv darum bemühen.

Das volljährige Kind was nur vor der Playstation und Netflix sitzt muss man als Elternteil nicht finanzieren.

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Melli040  20.02.2023, 22:21
@Tand0r

Ja das stimmt schon allerdings wenn der Erste Bildungsweg abgeschlossen ist, dann wird das automatisch beendet.

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Tand0r  20.02.2023, 22:27
@Melli040

Und woher soll der Vater wissen ob die schon abgeschlossen ist?

Fragesteller muss nachweisen das er sich in Ausbildung befindet, oder aktiv darum bemüht wenn er Unterhalt will.

Wie auch immer er das macht, das Zeugnis wäre das naheliegendste.

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Melli040  20.02.2023, 22:30
@Tand0r

Ja aber wenn er das nicht will muss es das ja auch nicht, der Sohnemann kann es dem Vater auch auf andere Weise kommunizieren.

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Kessie1  20.02.2023, 22:34
@Melli040

Er kann und muss es durch die Vorlage eines Zeugnisses nachweise, wenn er Geld will. Jedes halbe Jahr das aktuelle Zeugnis. Ein einfaches "passt schon" reicht eben nicht.

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Tand0r  20.02.2023, 22:35
@Melli040

Es geht nicht um kommunizieren sondern um Nachweisen.

Und da fällt mir keine andere Möglichkeit ein.

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Melli040  20.02.2023, 22:36
@Kessie1

Naja letztendlich muss es dem Vater nach dem Abschluss sowieso mitgeteilt werden, denn weiterhin Geld von ihm zu beziehen ist schließlich nicht rechtens.

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Kessie1  20.02.2023, 22:38
@Melli040

Auch das vergessen manche junge Leute mitunter gerne ;-). Genauso wie den Schulabbruch mitzuteilen. Der Vater muss die Zielstrebigkeit und den Fleiß erkennen können und das geht eben ur mit Vorlage des Zeugnisses.

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Melli040  20.02.2023, 22:41
@Kessie1

Ja das stimmt allerdings hatte ich bei dem Fragesteller den Eindruck gehabt, er wäre Schüler einer gymnasialen Oberstufe ist. Daher bräuchte der Vater das Zeugnis in dem Fall nicht zu sehen.

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Tand0r  20.02.2023, 22:43
@Melli040

Doch muss er, woher soll der Vater den wissen das er das ist.

Vielleicht hat er die Schule längst abgebrochen, oder ist dort Schüler, geht aber nicht hin.

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Melli040  20.02.2023, 22:44
@Tand0r

In dem Fall würde er aber trotzdem Unterhalt von Vater bekommen, da der erste Bildungsweg nicht abgeschlossen wurde.

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Kessie1  20.02.2023, 22:48
@Melli040

Doch, selbst dann. Der Vater muss doch beurteilen können, warum das Kind nun 250 Fehstunden hat und davon 50 unentschuldigt und wieso er meint, nach der Schule Medizin studieren zu wollen, obwohl er 6 Fünfen im Halbjahreszeugnis hat.

Die Vorlage des Zeugnisses wird Heute eigentlich kaum mehr von den Gerichten oder gegnerischen Anwälten in Frage gestellt. Gerade wenn das Kind wie hier, offensichtlich keinen Draht / Kontakt im anderen Elternteil hat. Zuhause würde er das Zeugnis ja auch vorlegen ohne drüber nachzudenken?!

Und auch das schulische Versagen, begründet auf dem eigenen falschem Verhalten des Unterhaltsberechtigten, kann letztendlich zum Ausschluss oder zur Reduzierung der Ansprüche führen.

Wenn das Kind z.B. erkennbar viele unentschuldigte Fehltage hat, dann darf der Vater auch da nachhaken. Denn er zahlt und zahlt und zahlt und eigentlich für die Katz, weil erkennbar ist, das das Kind die Schule nicht ernsthaft besucht.

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Melli040  20.02.2023, 22:52
@Kessie1

Ja das stimmt, aber der Sohn bleibt trotzdem unterhaltsberechtigt, denn es gibt auch weitere Faktoren die eine ganz große Rolle spielen, wie hoch letztendlich das Unterhaltsgeld ist. Aber um ehrlich zu sein habe ich keine Lust mehr darüber zu streiten, wer Recht hat

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Tand0r  20.02.2023, 22:53
@Melli040

Nein würde er nicht.

Er muss sich aktiv um eine seine Ausbildung bemühen.

Der Vater müsste ihn nicht dafür bezahlen das er denn ganzen Tag nur chillt.

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Kessie1  20.02.2023, 22:55
@Melli040

Also als "Streit" habe ich es jetzt nicht gesehen. Aber ok...Aber du darfst dir versichert sein, dass ich mich mit der Thematik schon ein paar Jahre auseinander setze und auch aus eigener Erfahrung spreche. Aber streiten liegt mir definitiv fern. Dann beenden wir das hier mal. Einen schönen Abend noch...

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Melli040  20.02.2023, 22:56
@Tand0r

Wie gesagt, die Diskussion ist für mich vorbei ich habe darauf wirklich keine Lust mehr. Abgesehen davon ging es in der Frage nie darum, dass der Vater Unterhalt zählt, das muss nämlich nicht Mal unbedingt sein und das wird auch gerne Mal vergessen.

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