Vater verbietet die KLASSENFAHRT! PEINLICH! HILFE!?

10 Antworten

Geh zum Klassenlehrer und rede mit ihm drüber.

Wenn die Klassenfahrt für den Unterricht unerlässlich ist, sollte der Lehrer halt deinem Vater schriftlich mitteilen, dass du ohne diese Studienfahrt leider nicht das Unterrichtsziel erreichen und in die nächste Klasse aufsteigen kannst.

Wenn deinem Vater das egal ist, oder die Klassenfahrt nicht ganz so wichtig ist, hast du leider recht schlechte Karten... Das Gesetz stellt Eltern sehr frei, wie sie ihre Kinder erziehen, solange sie ihnen nicht nach objektiven Maßstäben schaden.

In dem Fall bliebe dir, wenn dein Vater dich so unerträglich einschränkt, nur abzuwarten bis du volljährig bist (dann kann dir seine Meinung egal sein) und dich von ihm unabhängig zu machen.

teafferman  20.08.2017, 00:59

Welches Gesetz bitte kannst Du hier als Link einstellen, welches es Eltern erlaubt, ihren Kindern zu schaden, bevor sie volljährig wurden? 

Stelle es ein oder unterlasse in Zukunft die Verbreitung solcher Lügen. 

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RedPanther  20.08.2017, 06:34
@teafferman

Kein Gesetz erlaubt es. Aber "in loco parentis" stellt den Eltern die Erziehung so weit frei, dass erst objektiv eine klare Misshandlubg des Kindes festgestellt sein muss, bevor jemand einschreiten kann.

Es ist Eltern z.B. nicht verboten, das Kind von sämtlichen Schulfreunden fernzuhalten, wenn sie das mit irgendeiner Erziehungsstrategie begründen können. 

Ich finde das auch nicht fair! Vor allem, wenn die Eltern ihrem Kind einen Glauben aufzwingen wollen, dem es nicht folgt, und das Kind deswegen mehr oder weniger im Hausarrest halten. 

Nur leider muss eigentlich immer erst was passieren, damit ein Amt kapiert, dass das Kind bei den Eltern nicht gut aufgehoben ist. Wenn ich mir überlege, dass sogar Eltern, die ihren Säugling zum Fenster geworfen haben, diesen teilweise nach 2 Wochen wieder bei sich haben....

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RedPanther  20.08.2017, 06:58
@RedPanther

Ach ja, der Schulpflicht des Kindes müssen die Eltern entsprechen (auch wenn seltsamerweise die Eltern gefragt werden, ob man im Beisein ihrer Kinder sowas wie Sexualkunde unterrichten darf...). Sprich, die Befindlichkeiten der Eltern sind kein Grund, weswegen das Kind von einer Schulveranstaltung fortbleiben darf.

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Was jammerst Du hier hirnfrei rum? Wen interessieren die Gründe Deines Vaters?

Das ist eine Schulveranstaltung. An dieser darf Dich nach geltendem deutschem Recht kein Elternteil hindern. So einfach.

Du gehst also zu einer Lehrkraft Deines Vertrauens

wenn keine da ist nutze diese Seite

https://www.nummergegenkummer.de/kinder-und-jugendtelefon.html

bespreche Dich da und lasse Dich da von einem erwachsenen Menschen dabei unterstützen, das Jugendamt zu kontaktieren, damit es Deinem Vater mal erklärt, wo die Grenzen religiöser oder sonstiger Freiheit in diesem Rechtsstaat verlaufen. 

Was interessiert es Dich, wie die Jungs das wahrnehmen? Das kann Dir nun wirklich glatt am Allerwertesten vorbei gehen. Denn Du bist nicht dazu geboren worden, nach irgendwelchen Wahnvorstellungen Dir nur flüchtig bekannter Jüngelchen zu fragen. 

Also lass Das bitte Dich aufzuführen wie ein windeltragendes kleines Kind. Dem es womöglich zwischen den Beinen juckt. 

Mach Dich auf den Weg in die Welt der Erwachsenen. Erwachsene übernehmen Verantwortung. Und sind fähig, ihnen zustehende Grenzen angemessen aufzuzeigen. 

Noch mal: 

Religion hat hier keine Rolle zu spielen!!!!

Es IST eine Schulveranstaltung und damit ist Teilnahmezwang. 

Hier ist ein Urteil zur Fragestellung

https://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/befreiung-von-der-teilnahme-klassenfahrten-nur-ausnahmefaellen-moeglich-49315/

Und mit Vollendung des 16. Lebensjahres kannst Du auch alleine zum nächsten Familiengericht und Rechtsbeistand zur Durchsetzung Deiner berechtigten Interessen gegenüber Deinem Vater beantragen. 

Natürlich kannst Du einen solchen Antrag auch schriftlich formulieren. Dann kannst Du ihn entweder per Einwurfeinschreiben absenden. Eine Kopie behältst Du. Oder Du gibst ihn persönlich ab. Dann lässt Du Dir auf einer Kopie mit Stempel, Datum und Unterschrift und dem Zusatz

Persönliche Abgabe

diesen Antrag bestätigen. 

Ja. Dein Vater mag hohl drehen. Das ist dann SEINE Sache. 

Dreht er so stark hohl, dass für Dich nicht mehr zumutbar ist, mit ihm unter einem Dach zu wohnen, dann wird Dir das Jugendamt zu einer neuen Bleibe verhelfen. 

Schön finde ich ja, dass mir als erstes Ergebnis ein klagender angeblicher Christ vor die Augen gekommen ist. Angeblich deshalb, weil doch in der Überlieferung ausdrücklich steht:

"Gebt dem Staat, Was des Staates ist. Und Gott, Was Gottes ist."

Bzw. als Zitat aus der "Bibel in gerechter Sprache"

15Darauf gingen die Pharisäer und Pharisäerinnen hin und fassten einen Beschluss, um ihn durch eines seiner °Worte zu fangen. 16Und sie schickten ihre °Jüngerinnen und Jünger mit Leuten des Herodes zu ihm, die ihn fragten: »Lehrer, wir wissen, dass du wahrhaftig bist und in Wahrheit den Weg Gottes lehrst und dich nicht am Rang einer Person orientierst, denn du siehst die Person nicht an. 17Sage uns, was meinst du: Ist es erlaubt, dem Kaiser Kopfsteuer zu geben oder nicht?« 18Jesus erkannte ihre böse Absicht und sagte: »Ihr Scheinheiligen, warum wollt ihr mich auf die Probe stellen? 19Zeigt mir die Münze für die Kopfsteuer.« Sie brachten einen Denar zu ihm. 20Jesus sagt darauf: »Wessen Bild zeigt sie, und wovon spricht die Aufschrift?« 21Sie antworteten: »Vom Kaiser.« Da sagte er zu ihnen: »Gebt also dem Kaiser, was ihm gehört, und °Gott, was Gott gehört.« 22Als sie das hörten, staunten sie, verließen ihn und gingen davon.

Dies hier ist Deutschland. Also gilt deutsches Recht und kein anderes. 

Knoerf  18.08.2017, 01:15

Der FE ist aber Österreicher :D

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teafferman  20.08.2017, 01:16
@Knoerf

Und? Auch da gilt Schulrecht als rechtsverbindlich. 

Ok. In Österreich ist der Notruf unter 

0800 147

erreichbar. Der sollte unbedingt genutzt werden. Kommt am Ende mindestens Vergleichbares raus wie in D. Hängt halt vom Bundesland ab. Gibt auch Bundesländer, die sind in Österreich aus Tradition heraus empfindlicher, wenn Kindswohl eingeschränkt wird. 

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Versuch doch noch einmal mit deinem vater oder deiner mutter zu reden.

Oder du bittest eine lehrperson mit deinen eltern zu reden.

Sry wenn ich frage, aber wieso genau lässt er dich nicht mitfahren?

Viel glück,hoffe dass es klappt ;)

marlenam0112 
Fragesteller
 18.08.2017, 07:48

Ich hab kein Plan...

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Watersplash0  21.08.2017, 10:11
@marlenam0112

Dann frag deinen vater...irgendeine begründung miss er ja haben,dass er dich nicht mitfahren lässt

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Du bist kein Opfer und blamierst dich nicht, wenn du nicht mitfährst.

Tut mir leid, wenn dein Vater so stur zu sein scheint, aber wenn du einfach noch extrem jung bist und er sich Sorgen macht, ist es ein Grund, weshalb er es nicht möchte, dass du fähst.

Außerdem: Du brauchst dir keine Sorgen machen, ob deine Mitschüler dich verurteilen. Das einzige worüber du dich ärgern könntest ist einfach nur, dass du die Klassenfahrt verpasst. Denn dass das ein schöner Trip durch die Gemeinde ist, ist klar.

Hoffentlich kannst du deinen Vater in dem Punkt verstehen, dass er sich um dich sorgt. Da brauchst du wirklich nicht böse auf ihn sein.

Viel Glück noch bei der Angelegenheit!

Danny

RedPanther  18.08.2017, 00:27

Schön gesagt mit dem besorgten Vater. Ein Stückweit auch nachvollziehbar.

Aber zwischen "meine Tochter muss nicht unbedingt mit 13 schwanger werden" und "meine Tochter darf um keinen Preis wissen, dass es Jungs und Sexualität überhaupt gibt" besteht doch ein feiner Unterschied.

Auch besorgte Eltern müssen lernen, dass ihr Nachwuchs irgendwann mal zur Tür raus gehen und sein eigenes Leben leben wird. Und wenn die Eltern glauben, ihr Kind könnte das nicht, dann müssen sie sich an die eigene Nase fassen, wer denn dem Kind eine selbstständige Lebensfähigkeit hätte anerziehen sollen.

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marlenam0112 
Fragesteller
 18.08.2017, 08:14

Ja dies stimmt allerdings

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teafferman  20.08.2017, 01:01
@marlenam0112

aber wenn du einfach noch extrem jung bist und er sich Sorgen macht, ist es ein Grund, weshalb er es nicht möchte, dass du fähst.

Das ist gequirlter Unsinn. 

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Ja könnten sie, wenn du nicht mehr der Schulpflicht unterliegst und volljährig bist.

Wenn du minderjährig bist und dein Vater dir eine Entschuldigung schreibt, dann passt das