Urlaubsreise für Geschäftsführer auf Firmenkosten, ist das erlaubt?

6 Antworten

Witzige Vorstellung, dass man Privatausgaben steuermindernd absetzen könnte. Das geht natürlich nicht. Wenn das über die Firma bezahlt wird, ist das keine Betriebsausgabe sondern Privatentnahme. Dass dennoch vielfach versucht wird, private Ausgaben, insbesondere für Urlaubsreisen, mit fadenscheinigen Begründungen absetzen zu wollen, ist jedem Betriebsprüfer bekannt. Dann wird diese Ausgabe gestrichen, die nachzuzahlende Steuer ist mit 6% pa zu verzinsen und wenn man Pech hat, gibt es ein Steuerstrafverfahren als Draufgabe.

Ihr solltet den Steuerberater wechseln.

Der Geschäftsführer hat nur Anspruch auf das was im Geschäftsführeranstellungsvertrag steht. Und da wird in der Regel ein Anspruch auf x Urlaubstage stehen. Bezahlen muss er es selber.

Als geschäftsführender Gesellschafter sollte er sowie sehr aufpassen private und geschäftliche Dinge nicht zu vermischen, sonst droht ihm ein böses Erwachen bei der Betriebsprüfung. Die Leute von FA finden alles was nicht korrekt ist und meist noch mehr.

figelinsch  02.04.2014, 11:02

Oder besser zuhören?

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Die Entnahme von Mittel zur Bestreitung von persönlichen Bedürfnissen der Geschäftsführer über das vereinbarte Gehalt und evtl. vereinbarte Leistungsprämien hinaus können in Form eines angemessen verzinslichen und rückzahlbaren Darlehens an die Geschäftsführer erfolgen; ansonsten sind solche "Entnahmen" steuer- und Sozialabgabenpflichitige Vorgänge, die keinesfalls zu einer verdeckten Gewinnausschüttung oder unangemessenen Zahlungen führen dürfen. Die Außenprüfer des Finanzamtes haben da ein sehr waches Auge drauf! Solche Beschlüsse für Sonderleistungen wie Urluabsgeld etc. müssen zudem durch einen im Vorjahr der Zahlung gefaßten Gesellschafterbeschluß nachweislich gedeckt sein.

Ich weis das nicht, aber ich glaube es nicht und ich finde auch, wenn es so wäre, dann wäre das eine riesen Frechheit. Die Gelder die für die Firma bereitstehen, um Auszubauen, zu Expandieren und und und sind ganz sicher nicht dafür da, dem Geschäftsführer seinen Urlaub zu zahlen! Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Und wenn die Firma gut läuft, sollte es doch kein Problem sein, das ganze aus eigener Tasche zu zahlen...

schelm1  02.04.2014, 10:41

Keine Sorge! Das funktioniert so keinesfalls, wie sich "klein Lieschen" das fern von der steuerrechtlichen Realität vorstellt!

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Da hast du vermutlich etwas falsch verstanden.Urlaubsreisen sind nach wie vor Privatsache,die Firma hat damit nichts zu tun.