Urlaubsanspruch bei Jahresvertrag und Eintritt mitten im Monat?

3 Antworten

Der Urlaubsanspruch ist immer auf ein Kalenderjahr bezogen; Du kannst also die Beschäftigungszeiten in 2014 und 2015 nicht zusammen rechnen!

Den Anspruch für 2014 hast Du mit 10 Tagen richtig ausgerechnet (es zählen ja nur volle Monate der Beschäftigung - Monate als Zeiteinheit, nicht als Kalendermonate).

Für 2015 allerdings hast Du Anspruch auf mindestens den gesamten gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen; wenn es im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag keine Vereinbarung zu einer anteiligen Berechnung gibt (oder wenn nicht unterschieden wird zwischen gesetzlichem Mindesturlaub und zusätzlichem Urlaub), auch Anspruch auf den gesamten vereinbarten Urlaub!

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 in Verbindung mit § 5. Wenn Du den Anspruch (Freizeit oder Abgeltung) geltend macht, hast Du bei einem neuen Arbeitgeber allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr - es sei denn, der Anspruch dort wäre noch höher.

Naja, Januar bis Juli= 7 volle Monate, August 0,5 Monat => 7,5 Ergo, 29:12=2,4167 x 7,5 = 18,125. Nicht 17 wie ich selbst oben schrieb.

Ich weiß ja nicht, wo Du den weiteren Monat herzauberst. Meine Pause sagt 10 Tage. Möchte aber gerne meinen Urlaub 2015 planen.

niccyd 
Fragesteller
 11.10.2014, 22:52

Oh, johnirving, gerade stand aber noch 8,5 statt 7,5 Monate. Hast dich gerade selbst vertan. Hihi

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Oo, da kann jemand aber so gaar nicht rechnen!!! Schlimm! Für 12 Monate bekommst du 29 Tage Urlaub, Wie viel bekommst du dann für 7,5 Monate??

29 : 12 x 7,5 = 18

johnirving  11.10.2014, 22:03

Und für dieses Jahr müsstest du 11 bekommen, weil aufgerundet werden muss.

Sag das deiner Personalabteilung.

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Familiengerd  11.10.2014, 23:11
@johnirving

10 Tage für 2014 mit 4 vollen Monaten ist richtig: 29 : 12 x 4 = 9,7 = 10 !

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johnirving  12.10.2014, 14:59
@Familiengerd

nee, er arbeitet 4,5 Monate. Es zählt AUCH der halbe Monat. Urlaub wird sogar taggenau abgerechnet (BUrlG) und muss aufgerundet werden.

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Familiengerd  12.10.2014, 18:07
@johnirving

@ johnirving :

Es zählt AUCH der halbe Monat.

Das ist völlig falsch!

BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 1, 1. Halbsatz:

Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer [...].

Aufgerundet auf einen ganzen Tag wird dann, wenn bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs ein Bruchteil von mindestens 1/2 Tag entsteht (§ 5 Abs. 2).

Nur bei der Abgeltung von Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss muss bei Bruchteilen von weniger als 1/2 Tag nach höchstrichterlicher Rechtsprechung "minutengenau" abgerechnet werden!

Also nicht nur auf das BUrlG verweisen, sondern es (neben dem einen oder anderen Urteil) auch lesen für korrekte Antworten!

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Familiengerd  11.10.2014, 23:16

@ johnirving :

Wie viel bekommst du dann für 7,5 Monate??
  • Erstens zählen nur volle Monate: also 7!
  • Zweitens besteht bei einem Arbeitsverhältnis, das im Anspruchsjahr mehr als 6 Monate bestanden hat, Anspruch auf den gesamten Urlaub, mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen!

Wenn man hier antwortet, sollte man sich mit den gesetzlichen Bestimmungen wenigstens ein wenig auskennen!

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johnirving  12.10.2014, 15:07
@Familiengerd

Ach ja, der Familiengerd. Da ich in der Personalabteilung eines großen Unternehmens arbeite, kenne ich mich bestens aus. Du offensichtlich nicht, auch wenn du dir einbildest, der Fachmann für Arbeitsrecht zu sein. Der Urlaub muss sogar taggenau abgerechnet werden. Der gesamte Urlaub kann nur gewährt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass der Arbeitnehmer beim vorherigen Arbeitgeber bereits Urlaub genommen hat. (Ausschlussklausel) Hier darfst du dich nochmal sachkundig machen. Was du beschreibst, ist der Anspruch auf Teilurlaub. Der Fragesteller ist aber 12 Monate beschäftigt, daher kommt die Teilurlaubsregelung nicht zur Anwendung.

http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/

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Familiengerd  12.10.2014, 18:17
@johnirving

Da ich in der Personalabteilung eines großen Unternehmens arbeite,

Die armen Arbeitnehmer!

Meinst Du, das qualifiziert Dich "automatisch"?

Der gesamte Urlaub kann nur gewährt werden, wenn ausgeschlossen ist, dass der Arbeitnehmer beim vorherigen Arbeitgeber bereits Urlaub genommen hat.

Das ist mir durchaus bekannt, trifft für den Fall hier (Urlaubsanspruch in 2015) aber nicht zu; hättest Du meine Antwort gelesen, hättest Du Dir diese redundante Bemerkung ersparen können.

Der Fragesteller ist aber 12 Monate beschäftigt,

Au weia! Das zeigt Deine "Qualifikation"!

Der Arbeitnehmer erwirbt Urlaubsanspruch nur für das jeweilige Anspruchsjahr, also getrennt für 2014 und für 2015; es werden selbstverständlich nicht beide Beschäftigungszeiten in 2014 und 2015 zusammengerechnet!

Der Urlaub muss sogar taggenau abgerechnet werden.

Eine sogar "minutengenaue" Abrechnung kommt nur dann in Betracht, wenn es um die Abgeltung von Urlaubsansprüchen wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht und der Urlaubsanspruch auch einen Bruchteil von weniger als 1/2 Tag enthält; ein Bruchteil von mindestens 1/2 Tag muss auf einen vollen Tag aufgerundet werden!

Da frage ich mich dann, als was Du "in der Personalabteilung eines großen Unternehmens" überhaupt arbeitest - zumindest musst Du noch sehr viel lernen!!!

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