Igz Tarifvertrag- Urlaubsanspruch?

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Gesetzlich hat man nach Ablauf der ersten 6 Monate bereits den vollen Jahresanspruch. Gleiches sieht auch der iGZ Tarifvertrag vor. Es besteht also ein Anspruch auf 24 Tage, auch wenn das Arbeitsverhaeltnis nicht am 1. Januar sondern erst am 2. Januar begonnen hat.

Anders sieht es allerdings aus, wenn das Arbeitsverhaeltnis am 31.12. endet. Hierfuer sieht der iGZ Tarifvertrag zulaessigerweise einen Teilanspruch von 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat vor. Bei dir waeren das dann 11 volle Monate (Februar bis Dezember) und somit nur 22 Tage. Eine derartige Zwoelftelungsvereinbarung ist zulaessig, wenn dadurch der gesetzliche Mindestanspruch nicht unterschritten wird. 22 Tage liegen bei einer 5 Tage Woche aber ueber dem gesetzlichen Mindesturlaub.

DerCaveman  19.11.2019, 10:21

Ich muss mich leider korrigieren. Der iGZ Tarifvertrag sieht auch fuer das Eintrittsjahr lediglich einen Teilanspruch auf 1 Zwoelftel pro vollen Monat vor (unabhaengig vom Fortbestehen oder der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses). Somit besteht hier tatsaechlich nur ein Anspruch auf 22 Tage, weil das Arbeitsverhaeltnis erst am 2. Januar begonnen und es somit am Jahresende eben keine vollen 12 sondern nur volle 11 Monate bestanden hat. "Angebrochene" Monate zaehlen hier nicht, auch wenn nur 1 Tag fehlt.

Zulaessig ist dies, weil unterm Strich immer noch 22 Tage und somit bei einer 5 Tage Woche mehr als der gesetzliche Mindestanspruch von 4 Wochen rauskommt.

Sorry, hatte die betreffende Regelung im Tarifvertrag urspruenglich nicht richtig gelesen.

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Libra1973 
Fragesteller
 19.11.2019, 10:52

Danke für Ihre Antwort...also blöd gelaufen...ich wusste nicht dass man einen Arbeitsvertrag mit dem Feiertag anfangen...genauso blöd wars mit dem Urlaubsgeld...Probezeit bis Ende Juni und daher kein Urlaubsgeld in der Probezeit ausbezahlt...Pech...Ich überlege einen Anwalt zu nehmen weiss nicht ob das Sinn macht

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DerCaveman  19.11.2019, 10:59
@Libra1973
Ich überlege einen Anwalt zu nehmen weiss nicht ob das Sinn macht

Wenn dein Arbeitsverhaeltnis bereits am 1. Januar bestanden haette, haettest du gerade mal 150 Euro brutto Urlaubsgeld und fuer das laufende Jahr 2 Tage mehr Urlaub erhalten. Selbst wenn darauf ein Anspruch bestehen wuerde, waere es wirtschaftlich totaler Unsinn, dafuer einen Anwalt zu bezahlen.

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Korrekt - denn anteiliger Urlaubsanspruch besteht jeweils nur (bei pro rata temporis) für volle Monate der Betriebszugehörigkeit .

Und wenn der Vertrag per Datum 2.1. abgeschlossen wurde ........

Dachtichsmir  19.11.2019, 10:04

Aber der 1.1. ist ein gesetzlicher Feiertag

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johnnymcmuff  19.11.2019, 10:08
@Dachtichsmir

In der Gastronomie z.B. wird zum Teil an dem Tag gearbeitet.

Ebenso auch Krankenschwester und ähnliche Berufe.

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Funfroc  19.11.2019, 10:22
@Dachtichsmir

Dann kann der Vertragsbeginn trotzdem der 1.1. sein... und das wird er bei einem ordentlichen Arbeitgeber, der etwas auf seine Angestellten hält auch sein.

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wilees  19.11.2019, 10:25
@Funfroc

Auch ein ordentlicher" Arbeitgeber wird eher den Vertrag per 2.1. abschließen - warum sollte er denn auch freiwillig / überflüssigerweise den "1. Arbeitstag" = Feiertag bezahlen?

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Funfroc  19.11.2019, 10:28
@wilees

Wenn ich etwas auf meine Arbeitnehmer halte, werde ich sie nicht, durch solche kleinen Kniffe um 2 Tage Urlaub betrügen.

Dazu muss man natürlich sagen, dass ich in Bereichen arbeite, in denen es Gehalt gibt. Vermutlich denken AGs anders, die Lohn zahlen dürfen, denn die haben ja dann einen vollen Tag bezahlt, bevor derjenige das erste Mal die Firma betritt...

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wilees  19.11.2019, 10:34
@Funfroc

Auch bei Arbeitnehmern welche ein Gehalt beziehen, ist es absolut üblich anteilige Abrechnungen - abhängig vom Eintrittsdatum in das Unternehmen - vorzunehmen.

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Dachtichsmir  19.11.2019, 11:57
@johnnymcmuff

Davon habe ich in der Frage nichts gelesen. Eine Zeitarbeitsfirma wird einen neuen Mitarbeiter wohl am ersten Tag, der auch noch Feiertag ist, nicht an eine Bäckerei oder ein Krankenhaus verleihen.

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johnnymcmuff  19.11.2019, 16:21
@Dachtichsmir

Mein Kommentar bezog sich auf Deinen Kommentar zu wilees Antwort. Das liest sich so als würdest Du seine Antwort als falsch ansehen, was sie nicht ist.

Es ist egal ob da am 1.1. ein Feiertag ist.

Das Gesetz besagt das nur volle Monate Urlaubsanspruch erworben wird

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Hallo,

die Frage ist nun auch, ob es eine 12tel Regelung im Vertrag.

Ist dies nicht der Fall, steht ihm nach einer Zugehörigkeit von mehr als 6 Monaten sowieso der volle Urlaubsanspruch zu.

Gibt es eine 12tel Regelung, dann ist es in der Tat so, dass man Anspruch auf 1/12 pro VOLLEM Monat hat. Dies wären in dem Fall nur 11 Monate.

Allerdings kommt hier hinzu, dass noch zu prüfen ist, ob für die 24 Urlaubstage eine 6-Tage-Woche zugrunde gelegt ist. Dann sind 24 Urlaubstage nämlich das gesetzliche Minimum, die von einer 12tel Regelung nicht betroffen sein können.

Das wären erstmal die Mindestansprüche gemäß Bundesurlaubsgesetz, die nicht unterschritten werden dürfen. Ggf. regelt der IGZ noch Weiteres.

LG, Chris

er hat mind. Anspruch auf 24 Tage. Die 22 Tage hätte er nur, wenn er am 01.02 angefangen hätte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jurastudium
Funfroc  19.11.2019, 10:24

Und auch das ist falsch. Gibt es eine 12tel-Regelung, dann gilt, dass man 1/12 des Jahresanspruches mit jedem VOLLEN Monat erwirbt - nach mehr als 6 Monaten aber mindestens den gesetzlichen Jahresanspruch.

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DerCaveman  19.11.2019, 10:27

Leider falsch. Der Tarifvertrag sieht fuer das Eintritts- und das Austrittsjahr nur einen Teilanspruch von 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat vor. Bei Beginn am 2.1. hat das Arbeitsverhaeltnis aber am Jahresende keine 12 volle Monate bestanden sondern nur 11 plus ziemlich viele Tage. Ziemlich viele Tage zaehlen aber nicht. Es kommt ausschliesslich auf die vollen Monate an, wobei angebrochene Monate unter den Tisch fallen.

Zulaessig ist diese Teilanspruchsvereinbarung, weil dabei im vorliegenden Fall der gesetzliche Mindestanspruch nicht unterschritten wird.

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24, das macht 2 Je Monat, 1 Urlaubstag, je halben Monat.

Hätte dein Freund am 15 Januar angefangen zu Arbeiten, dann würden ihm nur 23 zustehen. am 01.02. nur noch 22 Tage

er hat am 2. Januar Angefangen, dadurch stehen ihm die Urlaubstage für Januar voll zu.

Funfroc  19.11.2019, 10:17

Quatsch. Das Bundesurlaubsgesetz kennt nur ganze Monate.

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DerCaveman  19.11.2019, 11:02
er hat am 2. Januar Angefangen, dadurch stehen ihm die Urlaubstage für Januar voll zu.

Ja, ab dem 1. Februar. Der Urlaub fuer den 2. Monat stand ihm dann ab dem 1. Maerz zu und immer so weiter bis zum 1. Dezember der fuer den 11. Monat. Einen zwoelften Monat kriegt er dann aber nicht mehr voll weil der 1. Januar dann schon im naechsten Jahr liegt.

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