Urlaub?

5 Antworten

Hallo Maikschulz1983,

er darf 2/5 deines Urlaubsanspruches verplanen.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Arbeitgeber darf nach geltender Rechtsprechung nicht den kompletten Jahresurlaub seiner Mitarbeiter eigenmächtig verplanen.

Er muss dich nach deinen Wünschen fragen. Die solltest du ihm allerdings bis zur gesetzten Frist mitteilen.

Du musst nicht jetzt schon deinen gesamten Jahresurlaub für 2023 einreichen. Das halte ich für völlig überzogen. Es reicht, wenn du einen großen Teil einreichst. Mir sind da keine speziellen Vorgaben bekannt (2/5, 2/3, es kursieren viele unbelegte Aussagen).

Verplane so viel von deinem Jahresurlaub 2023, wie es dir möglich erscheint. Behalte dir aber ein paar Urlaubstage für Unvorhergesehenes. Mache ich auch immer so, und ist auch arbeitsrechtlich ok.

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/urlaubsplanung-was-darf-der-arbeitgeber-vorschreiben/

Laut § 7 Absatz 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) muss dein Arbeitgeber grundsätzlich deine Wünsche bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. 
Es sei denn natürlich, du meldest innerhalb der dir gesetzten Frist keine Wünsche an. Dann darf der Arbeitgeber deine Urlaubstage verplanen. Grund: Der Urlaub, den du in einem bestimmten Kalenderjahr zur Verfügung hast, muss in der Regel auch innerhalb dieses Jahres genommen werden – dafür sorgt dann der Arbeitgeber.

https://www.advocard.de/streitlotse/arbeit-und-karriere/urlaubsplanung-was-darf-der-arbeitgeber-vorschreiben/

Mit Blick auf die unterschiedlichen Urlaubswünsche ist es in der Praxis also sinnvoll, zumindest den Haupturlaub zu Beginn des Jahres bereits zu planen. Viele Firmen fordern die Beschäftigten daher zu Jahresbeginn auf, ihre Urlaubsanträge zu stellen oder ihre Wünsche in Urlaubslisten einzutragen. Erklärt der Arbeitnehmer trotz derartiger Praxis im Betrieb seine Urlaubswünsche nicht, kann der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum für den Arbeitnehmer bestimmen. Die ohne einen geäußerten Wunsch des Arbeitnehmers erfolgte zeitliche Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber ist grundsätzlich rechtswirksam. Etwas anderes gilt nur, wenn die Arbeitnehmerin auf die Erklärung des Arbeitgebers hin einen anderweitigen Urlaubswunsch äußert. Ist der Arbeitnehmerin die Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitgeber nicht genehm, verliert sie mit ihrem anfänglichen Schweigen nicht das Recht, Wünsche zu äußern. Grundsätzlich ist die Arbeitnehmerin mit ihrem nachträglich geäußerten Urlaubswunsch genauso frei wie am Beginn des Urlaubsjahres.

https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/urlaubsrecht

Du musst natürlich damit rechnen, dass du dann bei den Urlaubswünschen den Kürzeren ziehst, wenn Andere Mitarbeiter ihren Urlaub dann schon genehmigt bekommen haben und du erst ein paar Wochen / Tage vor dem Urlaubswunsch damit ankommst.

Wenn du der Forderung nicht nachkommst, dann schon. Es ist normal, dass man seine Urlaubsplanung jetzt schon abgibt

Fabiannatale97  18.10.2022, 16:10

In irgendeinem Diktaturbetrieb vielleicht. Ich Reiche meinen Urlaub einzeln dann ein wenn ich weiß wann ich ihn nehmen will. Wenn ich in 2 Wochen urlaub nehmen will nehme ich den. Habe hier noch nie länger als 3-4 Wochen vorher meinen Urlaub eingereicht.

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LauwarmerKaffee  18.10.2022, 16:11
@Fabiannatale97

Deine persönliche Handlungsweise interessiert das Urlaubsrecht aber nicht. Der Arbeitgeber ist im Recht

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abenhard17  18.10.2022, 16:16
@LauwarmerKaffee

Das "Urlaubsrecht"? Wo finde ich das denn?

Mir ist kein Paragraph bekannt, in dem steht, dass der Arbeitgeber den kompletten Jahresurlaub seiner Mitarbeiter eigenmächtig planen darf.

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Wie ekelhaft. Kann mich leider nicht mehr an die rechtliche Lage diesbezüglich erinnern. Ist aber wirklich widerlich. Würde ich mir heute nicht mehr gefallen lassen.