Urlaub?

1 Antwort

Bist Du weiterhin (im Urlaub) krank, gelten Urlaubstage als Krankentage, musst dann natürlich die AU einreichen.

Ist der Urlaub genehmigt, ist es in der freien Wirtschaft oft so, dass Krankheit nicht nahtlos in den Urlaub übergehen darf.

Aufgrund der Beeinträchtigung kann es hier aber Ausnahmen geben.