Urheberrecht auf alte Motive?

7 Antworten

Der Schutz durch das Urheberrecht besteht auch noch 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers und geht dann auf dessen Erben über.

darf ich Bilder von Gemälden / Kupferstichen / Zeichnungen etc. benutzen, wenn der Urheber bereits verstorben ist? (zb: da Vinci, Picasso, Dürrer, etc.) oder muss man da auf irgendetwas achten?

nein, das darfst du nicht so einfach, denn du nutzt da ja nicht einfach das Original von da Vinci, Picasso etc. sondern Bilder von den Original Werken!

Auch wenn es keinen künstlerischen Anspruch hinter solchen Abbildungen von Originalwerken gibt und daher solche Bilder nicht selbst als Lichtbildwerk urheberrechtlich geschützt sind, so sind sie doch als einfaches Lichtbild nach "verwandtem Schutzrecht" gemäß §124 und §72 UrhG dennoch ebenfalls geschützt und du darfst sie nicht ohne Erlaubnis nutzen!

Wenn, dann müsstest du also entweder eine Erlaubnis einholen oder selbst ein Bild von einem der Werke des Originalkünstlers machen, das dürftest du dann ohne Probleme nutzen!

Und wenn ich bei Google-Bilder die Suche so einstelle, dass nur "zur Wiederverwendung und Veränderung gekennzeichnete" Bilder erscheinen, darf ich diese dann auch problemlos für eine kommerzielle Nutzung kopieren?

nein, "problemlos" schon erst recht nicht! Denn wie kannst du dir sicher sein, dass das, was da bei der Google Suche angegeben ist auch tatsächlich stimmt?!? Wer sagt dir denn, dass da nicht jemand ein Bild irgendwo unerlaubterweise hochgeladen hat und dann auch noch falsch markiert hat?
Wenn du ein Bild nutzt was du nicht nutzen darfst, dann bist du in der Verantwortung und du verstößt gegen das Gesetz und du kannst dafür belangt werden, vollkommen egal was da irgendwo bei Google steht oder nicht steht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
darf ich Bilder von Gemälden / Kupferstichen / Zeichnungen etc. benutzen

Nun, der Fotograf, der den Kupferstich fotografiert hat, hat ein Lichtbild geschaffen und damit eigenes Recht begründet. Nur weil der Kupferstich aus dem 18. Jahrhundert stammt, bedeutet das nicht, daß das Foto des Stiches nicht urheberrechtlich geschützt wäre. Du mußt also im Einzelfall noch intensiv recherchieren.

Wenn es um Fotos dieser Kunstwerke gibt ist zu beachten, dass der Fotograf ebenfalls ein Urheberrecht an seinem Bild hat.

Du solltest also stets genau prüfen, welche Rechte der Urheber einräumt bzw. für welche Verwendung die Bilder freigegeben sind. Ohne ausdrückliche Freigabe für Deine Zwecke solltest Du die Finger davon lassen.