Unzufrieden mit Ohrlochkorrektur, was tun?

2 Antworten

Die Ärztin muß das nicht etwa kostenfrei ausbessern, sondern kann für die Korrektur nochmal ganz normal berechnen - ein Vertrag mit einem Arzt ist ein Dienstvertrag wo nur die Arbeit, aber kein bestimmtes Ergebnis geschuldet wird.

http://www.medizinrecht-ratgeber.de/medizinrecht/vertrag/index_02.html

Deswegen sollte man bei solchen Rekonstruktionen immer vorher gründlich recherchieren, ob derjenige solche Rekonstruktionen schon öfter gemacht hat und wie die Ergebnisse so waren - leider sieht man von Ärzten öfters ungelungene Ergebnisse...

Für Piercer gibt es zB Fortbildungskurse für Earlobe Reconstruction, für Ärzte habe ich so eine Fortbildung noch nie gesehen...

Viele Grüße von Andrea aus Dortmund (Piercerin im Deep Metal seit 1989)  

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

"Muss die Ärztin kostenfrei ausbessern" - Kommt drauf an, was ihr vertraglich vereinbart habt.


lisam732 
Fragesteller
 08.04.2020, 22:31

ich hoffe, habe nicht wenig gezahlt 😢

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