Was ist der Unterschied zwischen Misstrauensantrag und Vertrauensfrage?

1 Antwort

Nicht ganz.

Nach Artikel 68 Grundgesetz kann der Bundeskanzler das Parlament bitten, ihm das Vertrauen auszusprechen. Sollte ihm das nicht gelingen, kann er den Bundespräsidenten um die Auflösung des Parlaments bitten.

Nach Artikel 67 Grundgesetz kann das Parlament wiederum in einem konstruktiven Misstrauensvotum einen Nachfolger für den Bundeskanzler wählen und den Bundespräsidenten um dessen Ernennung und die Ablösung des alten bitten.

Das Misstrauensvotum ist also im Prinzip der Misstrauensantrag, da der Antrag in Deutschland nur durch die bereits geschehene Wahl eines Nachfolgers zulässig ist. Der Misstrauensantrag ist also ein Antrag an den Bundespräsidenten und die Vertrauensfrage eine durch den Bundeskanlzer initiierte Abstimmung.

Insofern ist ihr Eingangssatz flasch. Richtig ist, dass beide von unterschiedlichen Organen gestellt werden. Die Adressaten, die Intention und das Prozedere sind jedoch verschieden.