Unterhalt während einem FSJ?

3 Antworten

Wenn das eine Voraussetzung für dein Studium ist, dann sollte es ja wie eine Ausbildung gewertet werden und wenn Du dann nicht mehr bei deinen Eltern lebst und gemeldet bist, sie auch leistungsfähig sind, dann sollte auch Anspruch auf Unterhalt bestehen, wenn dein Auszug notwendig oder von den Eltern gewollt ist.

Dein FSJ - Taschengeld würde wie eine Vergütung bis auf 100 Euro auf den Unterhalt angerechnet und das Kindergeld von derzeit 250 Euro auch, dass stünde dir dann selber zu, wenn dir deine Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen.

Das OLG Köln hat in einem Beschluss vom 01.03.19 (3 WF 140/18) jedenfalls einen Ausbildungsunterhaltsanspruch bejaht, wenn das Kind während des freiwilligen sozialen Jahres berufliche Erfahrungen sammeln kann, von denen es bei seiner späteren Ausbildung profitieren kann. Auch wenn das freiwillige soziale Jahr dem Kind dazu dient sich Klarheit darüber zu verschaffen, ob der beabsichtigte Beruf überhaupt geeignet ist, kann ein Unterhaltsanspruch bestehen.

https://www.vonderwehl.de/Unterhalt/Kindesunterhalt/Sammlung_Unterhalt_Volljaehrige/Unterhalt_auch_waehrend_des_FSJ_Freiwilliges_soziales_Jahr

Zudem benötigst du es ja für das Studium.

Bekommst du eine Vergütung? Die wird angerechnet, bis auf den ausbildungsbedingten Mehrbedarf in Höhe von 100 Euro, genau wie das Kindergeld.

miardlph950 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:48

Welche Vergütung ist gemeint? Für das FSJ?

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Kessie1  21.07.2023, 21:52
@miardlph950

Genau und das wird bis auf 100 Euro bei dir als Einkommen angerechnet, genau wie das volle Kindergeld (wenn du ü18 bist).

Deine Eltern müssen dir kein Bargeld geben. Du wohnst dort ja und das ist dann "ihr" Unterhalt.

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Ja. Vor allem, weil es ja eine Vorbereitung für das Studium ist.

Allerdings. Liegt die Art der Unterstützung bei deinen Eltern.

Wenn du bei deinen Eltern wohnst und du bei ihnen ißt, ist das ja quasi auch Unterhalt.

Wenn du zum Beispiel in eine eigene Wohnung ziehst, obwohl deine FSJ-Stelle nur 60 km weit weg ist, müssen deine Eltern unter Umständen nichts zahlen, wenn es zum Beispiel regelmäßige Verbindungen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt oder sie dich fahren oder dir ein Auto zur Verfügung stellen (oder du bereits eines hast).

miardlph950 
Fragesteller
 21.07.2023, 21:49

Ich ziehe weg! Dann habe ich Anspruch?

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