Unterdrückte Nummer Identifizieren durch Provider?

4 Antworten

Die gesetzliche Grundlage für die Identifizierung von Anrufern

In Deutschland ist es den Anbietern von Telekommunikationsleistungen gesetzlich vorgeschrieben, einen Service zur Ermittlung des Anrufers auch bei unterdrückter Rufnummer bereitzustellen. Dies soll insbesondere der Verbrechensbekämpfung dienen.

Die Telekommunikationsanbieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbindungsdaten für eine gewisse Zeit zu protokollieren und zu speichern. Dies nennt man die "Verkehrsdaten", um die es auch bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung geht. Bei Straftaten werden die Verkehrsdaten auf richterliche Anordnung von den Ermittlungsbehörden zur Identifizierung anonymer Anrufer genutzt.

Die gesetzliche Basis für den Service zur Ermittlung des Anrufers findet sich im § 101 des Telekommunikationsgesetzes:

https://www.teltarif.de/fangschaltung-anonyme-anrufer-mcid/news/63353.html

im Bereich von Geheimdienst udn Staatsanwaltschaft ist sowas möglich, da alle Telefonverbindungsdaten mit geloggt werden.

Wenn du bei der Telekom arbeitest, dann bestimmt möglich ja.

du hast dort keine möglichkeit.

nur im rahmen einer ermittlung. und nur den gesetzeshütern ;-)