Unser Nachbar verbrennt Plastik, an wen soll ich mich wenden?

5 Antworten

Beim nächsten Mal die Polizei benachrichtigen, die ist zuständig für "Umweltstrafrecht", in diesem Fall Luftverschmutzung:

Das Strafgesetzbuch kennt in seinem achtundzwanzigsten Abschnitt einigeParagraphen, die Umweltstraftatbestände unter Strafe stellen. Neben diesenParagraphen sind auch außerhalb dess Strafgesetzbuche so genannteStraftatbestände normiert (z.B. in der Gewerbeordnung, im Bundesjagdgesetz,Chemikaliengesetz, Bundesnaturschutzgesetz oder Tierschutzgesetz). ImStrafgesetzbuch sind folgende Delikte bekannt:

  • Verunreinigung eines Gewässers =§ 324
  • Bodenverunreinigung = § 324 a
  • Luftverunreinigung und Lärm = § 325
  • Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nichtionisierenden Strahlen = § 325 a
  • -Umweltgefährdende Abfallbeseitigung =§ 326
  • -Unerlaubtes Betreiben von Anlagen =§ 327
  • - UnerlaubterUmgang mit Kernbrennstoffen = § 328 
  • -Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete = § 329
  • - SchwereUmweltgefährdung =§ 330
  • - SchwereGefährdung durch Freisetzen von Giften = § 330 a

Auf einen verurteilten Täter folgen empfindliche Strafen!!!!

An das Ordnungsamt wenden die schicken jemanden vorbei. Ist schließlich verboten das zu verheizten

Frag doch, wenn's geht, deinen Nachbar, was er brennt und warum er die Sachen brennt. Auch wenn dein Vater keinen Streit haben will, ihr braucht doch sowas nicht gefallen zu lassen. Sag deinen Nachbar, dass es wirklich stört. Wenn er dafür kein Verständnis hat, dürft ihr auch ruhig die Polizei benachrichtigen. Denn die Sorgen für Ordnung. Frische Luft darf dir niemand wegnehmen!

Evtl. könnte so etwas das Ordnungsamt interessieren, oder die örtliche Polizeidienststelle.

Frag den Nachbarn, was er verbrennt. Aber nicht die Polizei mit 110 anrufen! (110 <- nur für Notfälle)