Uniwechsel nach Exmatrikulation?

1 Antwort

Bereits erbrachte Prüfungsleistungen verfallen nicht, eine Anerkennung ist also immer möglich.

Allerdings muss diese Anerkennung in einem Antragsverfahren vom jeweils neuen Studiengang geprüft werden, so dass es nicht sicher ist, wirklich alles anerkannt zu bekommen. Oftmals wird dann doch noch das Haar in der Suppe gesucht, weshalb sich das Modul der alten Hochschule angeblich sehr vom Modul der neuen Hochschule unterscheidet. Grundsätzlich sollte eine Anerkennung aber möglich sein.

Bei der Exmatrikulation wegen eines Täuschungsversuchs musst du aber erstmal prüfen, ob du überhaupt berechtigt bist, sofort ein neues Studium aufzunehmen. Manche Bundesländer sehen bei Exmatrikulationen von Amts wegen eine gewisse Spanne vor, binn derer man nicht wieder an einer Hochschule des Landes immatrikuliert werden kann.

Beste Grüße!