Uni Prüfung nicht bestanden Wiederholungsprüfung?

2 Antworten

Ich würde sagen, das kommt auf's Prüfungsamt an, wie streng es dort ausgelegt wird ;)

Bei mir ist die Regelung dieselbe und man hat mir beim Prüfungsamt gesagt, dass damit gemeint ist dass der Zweitversuch spätestens im 2. Semester nach dem Erstversuch stattfinden muss... und dass ich mir da keinen Kopf um diese Jahresfrist machen solle, Hauptsache ich mache es irgendwann.

Normalerweise ist mit 1 Jahr 2 Semester gemeint.