Ungarn lässt Straftäter für Haft bezahlen. Wäre das was für uns?
Das Ergebnis basiert auf 19 Abstimmungen
5 Antworten
Das dümmste was man tun könnte. Der Sinn einer Haftstrafe ist es, dass die Person kein zweites Mal straffällig wird. Durch so ne Aktion legt man den Häftlingen Steine in den Weg, wodurch das Risiko noch stärker ansteigt, nochmal straffällig zu werden.
Die Regierung ohne ne Pressefreiheit kann viel behaupten.
In Russland wird behauptet, sie würden den Krieg gewinnen und in China, dass es keiner Nation so gut geht, wie China und dass die Chinesen die Welt aus der Pandemie geholfen haben.
Ungarn mit Diktaturen zu vergleichen ist halt schon weit hergeholt.
Also wenn jemand in der Lage ist zu zahlen warum nicht, angenommen jemand wird wegen Steuerbetrug im Millionenhöhe verurteilt, dann würde es Sinn machen, aber ich denke die aller meisten Straftäter haben selber nichts.
Steuerbetrug - meinst du die Kleinen oder die richtig, richtig Großen? ☆☆☆
Naja „Steuerbetrug im Millionenhöhe“ eben, kann jetzt jeder für sich selber entscheiden ob das klein oder groß ist 😂🤷🏼♂️
Gauner am Ende der Haft komplett perspektivlos in die Gesellschaft entlassen, sodass die erstmal garantiert obdachlos sind, kann mir gar nicht vorstellen wie das negative Auswirkungen haben soll.
Ja, weil es auch bei uns den sogenannten Haftkostenbeitrag schon seit Jahren gibt..
https://www.gesetze-im-internet.de/stvollzg/__50.html
Alter Hut, weist du das denn nicht?
Du bist ja ein Schlaues! Die Aufgabe dieses Forums hast du aber schon überrissen?
Der Haftkostenbeitrag wird nur eingezogen, wenn sie, die Knastis, über Geld verfügen. Im Videobeispiel haben wir diesen Fall nicht.
Darauf bezog sich die Frage.
Hast du das nicht verstanden gehabt?
Insassen des Gefängnisses sind bereits dazu aufgefordert zu arbeiten. Zwangsarbeit ist wohl extra als legal geregelt im Grundgesetz. Das hätte ich jetzt eigentlich auch nicht erwartet. Sowas erwarte ich von China, den USA oder Nordkorea aber nicht unbedingt von Deutschland...
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html
''(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.''
Hast du das Video überhaupt angesehen? Die Rückfallquote ist niedriger und so auch die Kosten.