Unfall Stopschild vs Vorfahrt gewähren Schild?

Annalein0802  14.07.2020, 17:08

Ich nehme Mal an du bist (auf dad Bild bezogen) von unten gekommen. Hattest du auch ein Verkehrsschild?

Prince2122 
Fragesteller
 14.07.2020, 17:11

Ja bei mir war es ein Vorfahrt Gewähren Schild. Ich bin über die Straße als sie noch nicht mal angekommen ist.

13 Antworten

Also wenn du tatsächlich kein Schild hattest hätte sie dich natürlich zuerst fahren lassen müssen.

Hättest du auch ein Stoppschild gehabt hätte sie als geradeaus Fahrende eigentlich Vorfahrt gehabt dann hättest du ihr ja die Vorfahrt genommen weil du vor ihr reingezogen bist.

Hab aber so ne Kreuzung aber noch nie gesehen die so seltsam ist dass man von nur einer Seite Stop hat und die anderen rechts vor links.

Prince2122 
Fragesteller
 14.07.2020, 17:16

Ich hatte kein stopschild wirklich.

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Annalein0802  14.07.2020, 17:19
@Prince2122

Aber wenn du Vorfahrt gewähren hast hättest du ihr trotz des Stoppschildes als geradeausfahrende die Vorfahrt genommen. Das ist deine Teilschuld. Das Stoppschild hat nämlich auf die Vorfahrt den gleichen Einfluss wie Vorfahrt gewähren.

Ihre Schuld war es ohne anzuhalten über das Stoppschild zu Brettern.

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Du hast die Vorfahrt nicht beachtet, mehr braucht man dazu nicht zu sagen.

Stoppschild heißt Vorfahrt gewähren.Das müsste auch gegenüber den Gegenverkehr gelkten.

Ich kann das zwar leider nicht mit Quellen untermauern, doch wäre es unsinnig, wenn das beispielsweise so geregelt wäre, dass nur dem Gerade kreuzendem verkehr Vorfahrt gewährt werden muss, da diesre nicht unbedingt vorhandne sien muss.(Beispielsweise bei Kreuzungen mit nur 3 oder mit mehr als 4 Abzweigungen wäre nicht klar, welche Straßen ndass dann wären.)

Die Vorfahrt ist folglich eindeutig geregelt.

Zudem Muss die Person, die dir reingefahren ist ja auch am Stoppschild gehalten haben. Warum sie dann losfährt, obwohl du gerade mitten in der kreuzung bist, ist fraglich.

EDIT:

In einer Antwort auf eine Nachfrage zur Frage erwähnst du ein Vorfahrt gewähren Schild, welches dir galt.

Dies ändert die Sachlage komplett, da in diesem Fall du und der gegenverkehr Vorfahrtsmäßig gleichgestellt wären, du aber Vorrang gewähren hättest müssen.

EDIT2:

Laut

http://auto-und-verkehr.de/2014/12/30/vorfahrt-vorrang/

ist dies aber sowieso irrelevant, das Vorrang und Vorfahrt entgegen meiner Annahme scheinbar gleichgestellt sind.

HobbyTfz  14.07.2020, 17:46

Stopp- und Vorranggebenschild gelten nur für den Querverkehr und nicht für den Gegenverkehr

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Destranix  15.07.2020, 10:13
@HobbyTfz
Stopp- und Vorranggebenschild gelten nur für den Querverkehr und nicht für den Gegenverkehr

Bist du dir dahingehend sicher? Kannst du entsprechende Quellen verlinken?

Ich gehe, wie gesagt, davon aus, dass das eher unsinnig wäre.

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HobbyTfz  15.07.2020, 13:10
@Destranix

Das lernt man auch in der Fahrschule. Wurde uns als Begleitfahrer für L17 Schulungsfahrten ausdrücklich gesagt. Steht auch in der STVO

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Destranix  15.07.2020, 13:22
@HobbyTfz

Ich kann inn der StVo nichts derartiges finden. Dort steht lediglich, dass man ein Stoppzeichen die Vorfahrt regeln kann.

In der Anlagen wird zusätzlich erwähnt, dass man bei einem Stoppschild anhalten und Vorfahrt gewähren muss, man nicht 10m vor dem Schild halten darf und man bei fehlender haltelinie an der Sichtlinie halten muss.

Von Vorfahrt nur gegenüber dem querenden Verkehr steht dort nichts.

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HobbyTfz  15.07.2020, 13:26
@Destranix

Das steht in der STVO:

	(4) Ist vor einer Kreuzung das Vorschriftszeichen „Vorrang geben“ oder „Halt“ angebracht, so haben sowohl die von rechts als auch die von links kommenden Fahrzeuge den Vorrang. Ist jedoch auf einer Zusatztafel ein besonderer Verlauf einer Straße mit Vorrang dargestellt, so haben die Fahrzeuge, die auf dem dargestellten Straßenzug kommen, den Vorrang, unabhängig davon, ob sie dem Straßenzug folgen oder ihn verlassen; ansonsten gilt Abs. 1. Beim Vorschriftszeichen „Halt“ ist überdies anzuhalten.
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Destranix  15.07.2020, 13:35
@HobbyTfz

Ah, da liegt das Missverständniss.

Ich beziehe mich auf die deutsche StVo, du dich allerdings auf die österreichische.

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Prince2122 
Fragesteller
 14.07.2020, 21:17

Die Frau hätte halten sollen das stimmt, tat dies allerdings nicht obwohl sie ankam als ich bereits in der Mitte Fahrbahn war. Hätte sie angehalten wäre ich längst über alle Berge. Da sie aber weiter fuhr ohne auf den Verkehr zu achten, kam es zur Kollision.

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Destranix  15.07.2020, 10:14
@Prince2122

Wenn du das Verkehrsschild bereits passiert hattest, dann hättest du ihr definitiv keinen vorrang gewähren müssen, denn die Frau hätte ja anhalten müssen. Damit konntest du zumindets sicher rechnen.

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Prince2122 
Fragesteller
 15.07.2020, 15:47
@Destranix

Genau das versuche ich zu erklären aber irgendwie kommt das bei niemand außer bei dir an.

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Prince2122 
Fragesteller
 14.07.2020, 21:19

Wenn man logisch denkt: wäre ich wirklich Schuld und hätte sie nicht gesehen dann würde der Aufprall komplett anders aussehen, nämlich: sie hätte den Schaden an der linken Fahrerseite und ich auf meiner Fahrerseite. Der Schaden ist allerdings bei mir auf der Beifahrerseite und bei ihr genau mittig in der Front.

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Verstehe ich das richtig du kommst von unten, willst nach links abbiegen und die Frau kommt von oben? Dann kommst du mit einer Teilschuld noch gut davon. Beim links abbiegen ht der Gegenverkehr Vorrang und du hast ihr somit die Vorfahrt genommen.

Prince2122 
Fragesteller
 14.07.2020, 17:12

Genau so war es. Sie hat meine rechte Beifahrer Seite getroffen von kotflügel bis Scheinwerfer. Wäre ich ihr reingefahren wäre es bei mir die linke Seite gewesen. Ich war bereits über die Straße. Hätte sie vorschriftsgemäß angehalten dann gäbe es kein Unfall. Aber sie hat Gas gegeben. Ihr E46 hat sehr wenig abbekommen. Mein C Coupé leider Totalschaden.

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Nemesis900  14.07.2020, 17:16
@Prince2122

Sie hat eventuell das Stoppschild nicht richtig beachtet und du hast ihr die Vorfahrt genommen, ihr habt beide einen Fehler gemacht und damit gibt es auch für beide eine Teilschuld.

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Der helle PKW ist schuld, zumindest zum größten Teil.