"Umzug" von USA nach Deutschland - Paket schicken?

1 Antwort

Die Einfuhr von Umzugsgut ist generell abgabenfrei.

Eine der Voraussetzungen der Anerkennung von Waren als Übersiedlungsgut ist, das der gewöhnliche Wohnsitz vor der Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft bestanden haben muss. Ausnahmen sind möglich, wenn der Begünstigte nachweisen kann (z.B. durch seinen Arbeitsvertrag), dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EU zu leben. Die Abfertigung der Waren als Übersiedlungsgut bei einer deutschen Zollstelle ist davon abhängig, dass der neue Wohnsitz - wenn auch nur vorübergehend - in Deutschland genommen wird.

Die Waren müssen dem Begünstigten tatsächlich gehören, und von ihm - im Falle nicht verbrauchbarer Waren - seit mindestens sechs Monaten vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EU benutzt worden sein. Der Nachweis erfolgt durch Rechnungen, Kaufverträge etc. Das Umzugsgut darf am neuen Wohnort nur zu den gleichen Zwecken wie vorher genutzt werden.

Neue Kleidung muss streng genommen verzollt werden. Der Zoll kann dies feststellen, wenn diese noch originalverpackt ist oder das Preisschild dranhängt. Also einfach vor dem Einpacken entfernen.