Umschulung wurde nicht genehmigt wegen....?

3 Antworten

Ich nehme an der Abbruch der Ausbildungen hatte nichts mit gesundheitlichen Gründen zu tun. Es war jeweils nicht das Richtige für dich.

Du hast zwar evtl die sozialversicherungspflichtige Zeit erfüllt - aber die Ausbildung zählt nicht unter berufliche Tätigkeit von drei Jahren- da die Ausbildung nicht zur Berufserfahrung gerechnet wird.

In dem Bereich kenne ich mich nicht aus, aber warum sollte das Arbeitsamt die Umschulung bezahlen? Es war doch ein "Luxus" den du dir gegönnt hast. Du könntest noch eine dritte Ausbildung anfangen und dann unter Umständen mit anderen Leistungen Aufstockung erhalten.

Vielleicht tatsächlich einmal mit dem Jobcenter in Verbindung setzen.


PeterHeinz1941 
Fragesteller
 15.05.2024, 21:10

Die erste Ausbildung war die falsche. Die zweite Ausbildung aufm Bau war sus Gesundheitlichen Gründen abgebrochen worden. Auch zur meiner Arbeitsstelle in der Pflege konnte ich nicht lang durchhalten weil einfach das mein Rücken nicht mitmachte.

Und warum soll die abgebrochene Ausbildung nicht zur Berufserfahrung gelten? Meine Sachbearbeiterin hat das nicht erwähnt, sondern das Hauptproblem ist, dass ich angeblich noch die 36 Monate Versichetungspflichtigen Monaten durchhabe, und es noch ungefähr 6-8 Monate fehlen, damit die Arbeitsagentur mir eine Umschulung genehmigt.

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kabbes69  15.05.2024, 21:33
@PeterHeinz1941

Wenn du bei deiner Sachbearbeiterin nicht weiter kommst, würde ich Kontakt zu einem Sozialverband suchen.

Wer hier wann was fördert - keine Ahnung.

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Interessante Frage.
Die Sachbearbeiterin bezieht sich hier auf die Grundlagen für die Übernahme einer Umschulung durch das JC - und dazu gehört, dass ein Antragsteller ohne anerkannten Schulabschluss 36 Monate beruflich tätig war.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/arbeit-finden/umschulung

Ds ist mMn tatsächlich *nicht* gleichbedeutend mit der Frage, ob Beiträge zur SV geleistet wurden. Damit wären Zeiten des Bezugs von Lohnersatzeistungen außen vor, aber vermutlich auch die Zeiten der abgebrochenen Ausbildungen.


PeterHeinz1941 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:45

Jetzt bitte die gleiche Anwort noch vereinfachter stellen, da habe ich nichts verstanden was JC sein soll?!

Einfach statt kompliziert machen 😉

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PeterHeinz1941 
Fragesteller
 15.05.2024, 17:46

Was ist denn jetzt da die Antwort auf meiner Frage gewesen? Also hat da jetzt due Sachbearbeiterin einen Fehler gemacht oder fehlt was an meiner SV Leistung?

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FordPrefect  15.05.2024, 18:26
@PeterHeinz1941

Steht doch da.

"dazu gehört, dass ein Antragsteller ohne anerkannten Schulabschluss 36 Monate beruflich tätig war."

Und

"Damit wären Zeiten des Bezugs von Lohnersatzeistungen außen vor, aber vermutlich auch die Zeiten der abgebrochenen Ausbildungen."

Ohne deine nicht abgeschlossenen Ausbildungen und ohne die Zeiten des Bezugs von ALG kommst du eben nicht auf die geforderten 36 Monate.

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PeterHeinz1941 
Fragesteller
 15.05.2024, 18:39
@FordPrefect

Übrigens: Ich habe überhaupt nichts mitm Jobcenter zutun gehabt! Es war die Arbeitsagentur. Dies ist nicht das selbe.

Ich habe trotzdem nun mehr als 3 Jahre Versicherungspflichtig gearbeitet und das ist das was zählt ja:) auch in deinem Artikel was du mir soeben geschickt hast, war klar und deutlich zu lesen..... Ohne anerkannten Berufsabschluss ist ein Nachweis dass man 3 Jahre berufstätig war, vorausgesetzt.

Warum sind meine 36 Monate trotzdem nicht dann voll?

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Durchaus möglich. Bei der Arbeitsagentur sitzen auch nur Menschen die teils Fehler mache, außerdem sind die meisten dort sehr unhöflich. Such nach ein Nachweis und lege es vor.

Woher ich das weiß:Recherche