Umgangsrecht wer muss zu wem fahren?

5 Antworten

der Umgangsberechtigte ist in der Pflicht und hat auch die Kosten zu tragen. 2 Std. sehe ich noch als zumutbar.

Ein Freund hatte da ca. 180km, Er ist alle 14 Tage die Strecke mind. 4 x gefahren - Abholen und Retour.

er hat umgangsrecht und wenn er dies wahrnehmen möchte, dann muss er das kind holen und bringen.

er holt es also freitags nachmittags bei dir ab und bringt es sonntag abend wieder zu dir zurück alle zwei wochen.

am besten fragst du ihn nach seinen umgangsvorstellungen und baust gleich eine urlaubs- und ferienregelung ein. das erspart dir für die zukunft irgendwelches theater und gestreite.

deine aufgabe ist einfach nur die tasche zu packen und das kind zur übergabe fertig zu haben. für die ersten umgänge sollte es einen betreuten umgang in einer einrichtung geben wo er das kind für einige stunden kennenlernt und dann geht es fließend nach 4 oder 5 treffen in normalen umgang über.

der umgangsberechtigte bringt und holt das kind ist alles was für dich interessant ist.

Zu deiner eigentlichen Frage : Prinzipiell muss ehr der Vater fahren.

Gibt es denn eine gerichtliche Regelung? Und wie sieht die aus?

Ist er weggezogen? Gibt es in eurer Nähe Freunde oder Familie von ihm?

Auch wenn du froh bist, möglichst wenig Kontakt zu deinem ex zu haben, dein Kind braucht auch einen Vater. Bitte versucht, dem Kind zuliebe, eine gute Einigung zu finden, fernab von "du musst" und "ich habe das Recht" (davon ab, wenn du auch Samstags arbeitest, ist es für dich doch Vorteilhaft, wenn das Kind dann beim Vater ist, da Kitas ja Samstags geschlossen haben.

Im Interesse des Kindes ist es bestimmt nicht, wenn es plötzlich einem fremd gewordenen Menschen ins Auto gesetzt wird und mit dem ins Unbekannte fährt.

Vielleicht lässt sich eine Lösung finden, dass der Vater anfangs 2-3 mal das WE in euern Ort kommt und Samstags und Sonntags stundenweise Zeit mit dem Kind verbringt.

Und vielleicht kannst du im Gegenzug das Kind beim ersten Mal zum Vater bringen?

So könnte man das Kind vielleicht langsam an die neue Situation gewöhnen

In der Regel muss der Vater das Kind abholen und bringen.

Wenn du so weit weg gezogen bist, wird man dich eher ins Bringen und Holen einbinden.

Ist er so weit weg gezogen, ist es sein Problem.

Was heisst, er will plötzlich sein Besuchsrecht wahrnehmen?

Wer das Besuchsrecht lange Zeit grundlos nicht wahrnimmt kann sich das Besuchsrecht auch verspielen. Gerade für so kleine Kinder dient es nicht dem Kindeswohl mutwilligen Kontaktabbruch wieder aufzunehmen.

Grundsätzlich finde ich es falsch sich gegenseitig Steine in den Weg zu legen, nur weil man gekränkte Gefühle hat.

Für Gründe die dem Kindeswohl dienen soll man sich einsetzen und auch kämpfen.

Irgend eine Besuchsregelung muss es doch gegeben haben.

Die kann man allerdings einer neuen Situation durch das Familiengericht anpassen lassen.

Besser gut informieren als sich im Streit verzetteln und damit allen Beteiligten schaden.

Stalking ist strafbar, fragt sich ob du einfach genervt ein Wort ins Feld führst, weil du frustriert bist, das eben nicht den Tatbestand erfüllt.

Berate dich mit deinem Anwalt wenn du bedenken hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Der Umgangsberechtigte trägt im Normalfall die Kosten und Mühen des Umgangs.

Wer hat hier die Entfernung geschaffen?

Da das Kind den Vater nicht kennt, wäre es sinnvoll den Umgang erst stundenweise bei der Mutter stattfinden zu lassen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
VerenaMelissa 
Fragesteller
 14.07.2018, 21:49

Ich bin ins Frauenhaus und somit weiter weg, das ist allerdings schon 2 Jahre her. Das letzte mal geschlagen hat er mich letztes Jahr im Oktober in meiner Wohnung als er seine Tochter besuchte. Hab ihn angezeigtdafür wurde er verurteilt zu Geldstrafe . geschieden sind wir nun seit 4 Wochen . er hat seither seine tochter zweimal besucht und fordert jetzt ich soll sie ihm bringen. Das hätte ich auch gemacht ... Aber es fängt schon wieder an mit beleidigen unterstellungen ich wprde unserer tochter nichts zu essen geben und so in die Richtung dass ich befürchte er wird wieder gewalttätig. Natürlich möchte ich für meine tochter einen vater aberich kann mich doch nicht dauernd dem aussetzen

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Menuett  14.07.2018, 21:55
@VerenaMelissa

Nein, dem kannst Du Dich in der Tat nicht aussetzen.

Hast Du einen Nachweis dafür, dass er dich wieder beleidigt hat? Ist das Jugendamt involviert?

Ich würde versuchen einen Umgangsbetreuer zu bekommen. Das findet dann bei Dir oder in Deiner Nähe statt.

Wenn da so nicht funktioniert, dann würde ich warten, bis der Vater klagt. Der Richter wird vermutlich Verständnis für Deine Situation haben und erstmal begleiteten Umgang anordnen.

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VerenaMelissa 
Fragesteller
 14.07.2018, 22:49
@Menuett

Ja habe ich, habe ich auch der psychologischen Betreuungshilfe schon per email gesendet und habe nun einen Termin dort mit dem Vater zusammen. Jetzt bin ich nervös und gespannt ob er mir recht gibt.ich möchte das er hier her kommt um seine tochter zu sehn und dann was mit ihr unternimmt. Ohne mich

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Menuett  14.07.2018, 22:55
@VerenaMelissa

Deine Tochter ist 3,5 Jahre alt. Es wäre nicht günstig für das Kind, die ersten Besuche ohne Dich zu machen. Wenn ein Umgangsbetreuer dabei ist, sollte Dir das doch möglich sein, oder?

Zumal eine gute Chance besteht, dass der Vater das nur 2-3 mal mitmacht und sich danach nicht mehr blicken lässt.

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VerenaMelissa 
Fragesteller
 14.07.2018, 23:00
@Menuett

Ja, so wie er sich benimmt hoffe ich es. Er soll einfach mal kapieren wos lang geht. Er soll ja seine Tochter sehn aber mir nicht auf die nerven gehn

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