Umgangsrecht?

Regenschirm153  16.01.2022, 22:02

Für wenn möchtest du denn die Zeit verringern? Bei den Großeltern oder für den Vater?

Nele77 
Fragesteller
 16.01.2022, 22:13

Bei beiden.

3 Antworten

Davon würde ich dringend abraten!

Denn er kann sein Umgangsrecht auch gerichtlich einklagen.

Also wäre es doch durchaus sinnvoller erstmal das gemeinsame Gespräch zu suchen, die Gründe für die schulischen Probleme des Kindes zu finden und gemeinsam abzustellen.

Zur Not kann man auch das Jugendamt mit ins Boot nehmen für ein gemeinsames Gespräch.

Was die Großeltern allerdings jetzt genau damit zu tun haben wird nicht wirklich klar. Denn das Kind wird ja nicht schlecht in der Schule, weil die Großeltern großzügig sind.

Und Manipulation auf Gefühlsebene ist auch sehr schwammig... Da besteht also dringend Redebedarf und zumindest der Versuch es sachlich zu klären mit allen Beteiligten!

Bei den Großeltern bin ich mir ziemlich sicher, das würde gehen (war bei mir so ähnlich)

Beim Vater wird es schwierig…. Wenn dir ein Gericht das alleinige Sorgerecht gegeben hat OHNE Besuchsrecht dann wahrscheinlich ja aber wenn er dieses Recht dann einfordert und dann mit Pech hast du dann die Pflicht ihm das Kind sehen zulassen…. Rede besser noch mal mit ihm und findet gemeinsam einen Lösung!

Viel Glück!

wonderwoman916  17.01.2022, 09:13

wenn sie ledig ist, hat sie schon immer alleiniges sorgerecht. es gibt kein besuchsrecht, sondern nur umgangsrecht und das hat mit sorgerecht nichts zu tun. er kann jederzeit gemeinsames sorgerecht einklagen und wird es problemlos bekommen. dann lebt das kind bei ihm und mutti wird der umgang eingegrenzt

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der vater hat genauso umgangsrecht, wie auch die großeltern des kindes. was dort vor ort vor sich geht, wer das kind betreut etc. bestimmt der vater in seiner umgangszeit alleinig durch seine alleinige alltagssorge und geht dich nichts an.

du hast weder das recht umgangszeiten zu beschneiden, noch dich einzumischen. die schulischen defizite des kindes kläre mit dessen lehrern.