Umgangsrecht narzisstisches Elternteil?
Hallo,
ich weiß nicht, ob meine Frage zu speziell ist, aber vielleicht befinden sich ja ein paar Selbstbetroffene / Erfahrene, oder gar Psychologen unter Euch, die meine Frage beantworten können. Im Grunde ist es eine rechtliche und eine psychologische Frage.
Es geht um das Umgangsrecht eines Elternteils, welches eine narzisstische Persönlichkeitsstörung hat.
Meine Tochter (10J) hat einen narzisstisch persönlichkeitsgestörten Vater. Es ist es so, dass ihr Vater sie seit über 2 Jahren nur noch unter Aufsicht sehen darf. Meine Tochter wollte vor über 2 Jahren plötzlich gar nicht mehr zu ihm gehen. Es gab ein psychologisches Gutachten, viel Zeit ist verstrichen, in der sie leiden musste und in welcher der Umgang erzwungen wurde. Erst 1,5 Jahren (ab der Stellung meines Antrags auf Umgangsausschluss) stellt der Staat fest: "Upsi, Kindswohlgefährdung, Mutter hatte wohl recht". Nun ist klar, dass die deutsche Bürokratie langsam arbeitet u dass es schwierig ist, sich von außen ein Bild zu machen, wenn man 1 leidendes Kind u 2 streitbefangene Eltern hat. Soweit komme ich mit.
Was ich allerdings nicht verstehen kann ist, dass dieser gewalttätige und narzisstische Vater dennoch immer wieder ein Recht auf Umgang erhält. Jetzt sind 2 Jahre vergangen, man probiert es wieder (der Vater hat eben Rechte). Immer wieder auf Kosten des Kindes. Man hat es wieder probiert, wieder wurde dem Kind gedroht, wieder kann meine Tochter nicht schlafen, weil sie von ihm so unter Druck gesetzt wird (er macht mich systematisch schlecht, alles, was von mir kommt, was mit mir in entferntem Zusammenhang steht, manipuliert sie, wo er nur kann). Ich finde es unglaublich, was hier mit staatlicher Hilfe passiert.
Grad ist keine Kindswohlgefährdung da (jedenfalls hat der Staat sie noch nicht festgestellt), dann darf der Vater wieder eine verursachen. Dann erst wird gehandelt und zwar nicht sofort, sondern dann muss man eine Gefährdung erstmal 9 Monate lang über ein Gutachten ermitteln.
Meine Tochter möchte ihren Vater jetzt nur noch unter Aufsicht sehen. Eine Entscheidung des Gerichts, ob ihr Vater ein weitergehendes Umgangsrecht erhält, steht nun aus.
Nun frage ich: Welchen Vorteil hat mein Kind durch einen Umgang mit einem manipulativen, gewalttätigen Vater?
Ich ergänze gerne, dass es bereits 2 Gutachten gab, die mir eine große Empathie und eine gute Bindungstoleranz attestiert haben. Aber alles hat seine Grenzen. Kann mir irgendjemand erklären, inwiefern mein Kind von diesen ständigen Umgangsversuchen profitiert?
2 Antworten
Ich bin gerade etwas irritiert. Du schriebst im 3. Abschnitt, dass deine Tochter den Vater nur unter Aufsicht sehen durfte und trotzdem konnte er dein Kind bedrohen? Wer hat die Aufsicht geleitet? Ein Mitarbeiter des Jugendamtes oder ein Familienmitglied?
*Und weiter unten schriebst du, dass deine Tochter den Vater nur noch unter Aufsicht sehen möchte.. (was ich auch sehr gut verstehen kann)
Gab es einen Anwalt für das Kind (wird normalerweise vom Jugendamt gestellt) dieser soll die Interessen des Kindes vertreten.. was in meinen Augen hier ja leider nicht geschehen ist. Will der Vater wirklich sein Kind sehen? Macht für mich eher nicht den Eindruck.
Oh ja 15 Minuten reichen einen Narzisten schon .. Ich war 7 Jahre mit einen verheiratet.. Nach 2 Jahren Trennung nun Gott sei Dank geschieden. Auch er hat noch Umgangsrecht (nur begleitet einmal. Die Woche , da er noch andere Dinge gemacht) mit den Kindern. Da die kleine erst vor kurzem 2 geworden ist und keine bindung zu ihm hat, bin ich dabei plus eine Sozialpädagogin. Die ist praktisch 2 Stunden dauerhaft mit im. Raum
Versucht sich gerne mal als super dad hinzustellen, aber wie ich letztens im Telefonat mit der guten Frau zum Glück festgestellt habe, hat sie ihn da durchschaut
Wie die Jugendämter tw Versagen hab ich in meiner eigenen Kindheit erlebt und auch in meiner Arbeit bereits. Die Leute da sind tw nicht mal richtig geschult.
Ein Glück, dass immer jemand dabei ist. Dann wünsche ich Deinen Kindern und Dir fähige Umgangsbegleiter.
Jepp, es fehlt die richtige Schulung. Aber auch bei den Richtern. Naja, solange die Mütter das ausgleichen,...Nur setzt das System dann auf Aderlass bei den Müttern und extreme Anpassung der Kinder...Alles zum Wohl der Narzissten. Das gute "Umgangsrecht". Wenn die Mitarbeiter erstmal gecheckt haben, mit wem sie es zu tun haben, hast Du es leichter. Wachsam bleiben solltest Du immer und mit denen kooperieren.
Ich würde die Sache über einen fähigen Anwalt laufen lassen. Zumal schon eine Kindeswohlgefährdung anhängig ist.
Und ganz ehrlich, mir ginge das Wohl meines Kindes vor allen Gesetzen vor. Sprich, Umgangsrecht kann mich mal, wenn es meinem Kind nach diesem Umgang nur scheiße geht.
Vielen Dank.
Der Umgang wird nicht ausreichend begleitet. Es ist eine Art offene Begleitung. Die Aufsichtsperson (ein Sozialarbeiter) passt auf mehrere Kinder und Elternteile gleichzeitig auf. Seit Corona sind die Kinder / Elternteile in verschiedenen Räumen. Die Aufsichtsperson kommt etwa alle 15 min rein. In der Zwischenzeit kann viel passieren.
Die Verfahrensbeiständin ist okay, aber m.E.n. nicht ausreichend bemüht. Das Jugendamt zieht sich komplett aus der Verantwortung. Meine Anwältin macht nur das Nötigste (Verfahrenskostenhilfe). Das ist leider auch eine deutsche Realität. Ich erlebe das jetzt seit Jahren und bekomme es auch bei anderen mit. Das System hat zu viele Schwachstellen. Wenn dann noch inkompetente Kräfte mitwirken, gibt es das Wort "Kindswohl" nur als leere Begriffshülse im Gesetz....