Umgang, Aufenthalt Gefährdung?
Wenn der Vater 800km von zu Hause entfernt ist, das Umgangsrecht nicht gerichtlich festgelegt wurde, kann er trotzdem sagen „das Kind kommt am Wochenende zur Oma“?
Ich dachte, das Umgangsrecht ist dafür da, die bindung zwischen Vater & Kind herzustellen. Natürlich auch für andere Bezugspersonen. Aber das Kind ist irgendwie ständig bei den Großéltern und hat mit seinem Papa nicht viel „am Hut“. Er ist z.B. auch 4 Wochen im Urlaub, lässt mich denken das Kind kommt „zu ihm“, aber dabei ist er gar nicht da. Das erfahre ich dann immer im Nachhinein von dem Kind. Darf er das? Wofür benötigt er denn das Umgangsrecht wenn er es nicht wahrnimmt!?Die Großeltern sind auch etwas verrückt. Der kleine (6 J.) war nachweislich krank. 2 Wochen bevor das „Umgangswochenende“ kam. Er bekam Antibiotika bis Freitag und war einfach angeschlagen. Ich habe das dem Vater gesagt, er wollte ihn trotzdem „da er nur etwas ruhiges“ mit ihm machen wird (also was ihn nicht besonders anstrengt). Es hat sich herausgestellt, er war gar nicht in der „Stadt“, das Kind war bei der Oma, die auch von seinem „gesundheitlichen“ Problem wusste. Sie ist mit Ihm mit dem FanBus über 4 Stunden (einfach) in ein Fussballstadion gefahren, hat dem Kind den ganzen Tag über „eine halbe Wurstsemmel“ zum essen gegeben, hat sich das Spiel angeschaut (was ihn nicht besonders interessiert hat) und dann wieder 4 Stunden zurück mit einem Bus voller „Betrunkenen lauten Fans“. Diese wollten wohl bei der Rückfahrt ins Mc Donalds, da wurden Sie aber von der „Mc-Donalds Chefin“ rausgeworfen , sie drohte mit der Polizei, da sie sich unöglich aufgeführt haben. Mein Sohn hat mir das erzählt und war sehr traurig darüber, dass er kein Happy Meal bekommen hat weil die „so laut geschrien“ haben. Er kam am Sonntag nach Hause und erzählte mir von seiner „großen Reise“ über die ich nicht informiert war und auch echt nicht einverstanden gewesen wäre, da er zu „angeschlagen“ für so einen „Stress“ war und irgendwie „nichts dort verloren hat“. Er interessiert sich auch nicht besonders dafür. Sie schleppen ihn ständig auf Konzerte von „ausländischen“ Kabarettisten mit, wo er nichts versteht und sich das 2 Stunden anschauen muss.Die „Wochenenden“ entsprechen weder dem Interesse, noch dem Alter des Kindes.Er erzählt mir auch, dass er „tippen“ muss, denn da kann man Geld gewinnen. Anscheinend tippen sie über das Handy oder in Tippbüros wo er mit dabei ist. Ihm wird ständig etwas gekauft und er ist natürlich von sowas total begeistert – wer nicht? Jedoch verliert er sehr den Bezug zur Normalität und hat ein sehr großes Konsumdenken, was ich natürlich alleinerziehend nicht stämmen kann. Der Vater hat bereits eine neue Freundin und nun wird auch immer was „in Ihrem Namen“ gekauft und dem Kind eingeredet „Er MUSS sie lieben, Sie ist jetzt auch seine Mama“.
weiter im Kommentar
2 Antworten
klingt so, als ob der Vater das Umgangsrecht nur benutzt, um dass Kind für sich zu nutzen und nicht um eine bindung aufzubauen. Es kann nicht sein, dass er solche Sachen mit dem Kind macht, ohne dich vorher informiert zu haben. Und auch nicht in ordnung, daß er dem Kind "alles kauft" und es ihm suggeriert die neue freundin als Mama zu akzeptieren Du solltest ihm unbedingt klarmachen, das man da grenzen zieht bzgl. des umgangsrechts
Man kann ihm nichts klar machen. Geschweige den mit ihm ernst reden. Er wird gleich beleidigend und lügt . Wie oft habe ich ihm gesagt das ich möchte das das Kind dort vor dem schlafen gehen die Zähne putzt und nicht „vergessen“ wird. Alles mögliche schon. An nichts haltet er sich. Er sagt zu Jugendämtern Jaja und macht es trotzdem so wie er es will.
was er mit dem kind macht, wer es betreut, wer kontakt mit dem kind hat, wo es sich aufhält bestimmt er alleinig im rahmen seiner alleinigen alltagssorge. es geht dich nichts an und du hast in der zeit sendepause.
du trägst jetzt nichts vor, was irgendwie besorgniserregend wäre. das kind hat spaß. auch oma hat umgangsrecht und kind ist unterwegs und sieht was statt den ganzen tag vor dem fernseher zu sitzen.
für hausaufgaben und schule bist du zuständig. das ist nicht aufgabe des kv.