Um diese Uhrzeit duschen?
würdet ihr das machen? Warum?warum nicht?
5 Antworten
Ja sicher dusche ich gegen Mitternacht, oder auch danach. Wenn ich das will. Heute habe ich weder Lust, noch Zwang danach.
Da wir alleine im Haus sind, ist es immer nur diese Frage, nie eine andere.
Für Mieter lautet die Antwort, dass grundsätzlich immer geduscht werden kann, wenn es notwendig ist.
Wer nachts um drei von der Arbeit kommt, darf selbstverständlich duschen. Die Hellhörigkeit eines Hauses ist nun wahrlich nicht das Problem der Mieter.
Kurz um mich frisch zu machen nach der Arbeit, ja.
Um mich ne Stunde zu entspannen, nein.
Wohne in nem alten Haus und hab nem seeeeehr lauten Lüfter im Bad. Würde meine Machbarn wahrscheinlich immens stören 😅
Ja würde ich, weil ich es kann.
Nur in nem eigenen Haus in nem Mietshaus darf man glaub nach 22 Uhr nicht mehr
Doch, darf man. Du jkannst niemandem verbieten, nach der Arbeit zu duschen.
Natürlich, wieso auch nicht😅
Danke für die kostenlose Rechtsberatung neben der Antwort^^