Übungsleiterpauschale über 2400 Euro im Jahr?

3 Antworten

Hi Sternenbande,

bei Hartz 4 muß ich leider passen, aber die steuerliche Seite kannst du in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung nachlesen, wie z.B.:

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Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
 - (Recht, Geld, Ausbildung und Studium)
siola55  21.10.2019, 13:54
Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlich steuerfreien Teil ein. Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde.
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Sternenbande 
Fragesteller
 21.10.2019, 17:27

War jetzt ehrlich gesagt nicht wirklich hilfreich. Wo genau steht denn da jetzt, ob/dass man auch mehr wie 2400 Euro verdienen darf?

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siola55  21.10.2019, 19:10
@Sternenbande

Genau 1 Kommentar über dir steht ausdrücklich:

Sind diese steuerfrei erhaltenen Zahlungen höher als die gesetzlichen Freibeträge, tragen Sie hier nur den tatsächlich steuerfreien Teil ein (also die 2.400€). Den übersteigenden Betrag tragen Sie als Arbeitslohn in Zeile 21 ein, wenn davon keine Lohnsteuer einbehalten wurde.

Sorry, aber lesen sollte man können... :-((

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Zu der steuerlichen Frage hast du ja schon eine Antwort von @ siola55 erhalten !

Sicher kannst du dein Einkommen dann behalten, selbst wenn du mehr als jährlich 2400 € bekommen würdest, solange du unter deiner Freigrenze wegen deiner Insolvenz bleibst.

Nur wird dein Einkommen dann unter Berücksichtigung deiner Freibeträge und ggf.weiteren absetzbaren berufsbedingt notwendigen nachweisbaren Aufwendungen auf deinen SGB - ll Bedarf, also deinen monatlichen ALG - 2 Anspruch angerechnet.

Selbst wenn du nur 2400 € pro Jahr bekommen würdest, also normalerweise keine Anrechnung wegen der Aufwandsentschädigung von max.200 € pro Monat haben würdest, gilt dies wegen deinem bereits ausgeübten Jobs nicht, denn doppelte Freibeträge werden da nicht berücksichtigt.

Du hast dann nur einen Vorteil, von deinem Einkommen kannst du dann anstelle der 100 € Grundfreibetrag dann 200 € geltend machen und der Rest wird dann nach § 11 b SGB - ll auf deinen ALG - 2 Anspruch angerechnet.

Zwei Beispiele :

1.Beispiel

Du bekommst 150 € Aufwandsentschädigung für dein Ehrenamt und verdienst monatlich 450 € Brutto = Netto.

Hättest du nur deinen Nebenjob, dann stünden dir nach § 11 b SGB - ll Freibeträge von 100 € Grundfreibetrag zu + 20 % Freibetrag auf den übersteigenden Betrag von 350 € ( bis 1000 € Brutto ), also zusätzlich 70 €, der gesamte Freibetrag läge dann bei 170 € und der anrechenbare Teil bei 280 €.

Nun bekommst du zusätzlich 150 € Aufwandsentschädigung + 450 € Brutto = Netto, dann tritt anstelle der 100 € Grundfreibetrag die max.Pauschale ohne Anrechnung von 200 €.

Auf deine 450 € stünden dir dann über 100 € Grundfreibetrag die 20 % Freibetrag von 70 € zu, somit würdest du dann auf einen gesamten monatlichen Freibetrag von 270 € kommen.

150 € + 450 € Brutto = Netto = 600 €, abzüglich 270 € Freibetrag = 330 € anrechenbares Einkommen.

2.Beispiel

200 € Aufwandsentschädigung + 450 € Brutto = Netto = 650 € !

Da du schon den Freibetrag von 200 € voll ausschöpfst, stünde dir von diesen 450 € Brutto = Netto nur noch der Freibetrag von 20 % über den 100 € Grundfreibetrag zu, du würdest also auch nur auf 270 € Freibetrag kommen.

Du hättest aber 650 € Einkommen, abzüglich 270 € Freibetrag = 380 € anrechenbares Einkommen.

Die Pauschale sollte für ALG2 nicht anrechenbar sein. Also alles, was man unter § 3 Nr. 26 EStG findet.

Wie das mit der Privatinsolvenz aussieht kann ich nicht sagen. Da würde ich auf den Insolvenzverwalter verweisen.