Überweisung von Postbank zur Sparkasse? Wie lange?
Hallo, ich habe da mal eine Frage.
Ich habe am Sonntag was bei Shpock verkauft. Die Dame hat mir am Sonntag das Geld online überwiesen (Von Postbank zur Sparkasse.)
Wie lange dauert es bis das Geld bei mir eingeht ? Heute war nämlich immer noch nichts drauf 🤔
3 Antworten
Hi! Egal, welche Paragraphen hier zitiert werden, die Praxis zeigt es immer wieder, dass je nach Fallkonstellation zwischen 1 und 3 Tagen normal sind, wobei drei Tage schon die Ausnahme ist.
Aber ja, wenn die Zahlung nicht am Wochenden erfasst wurde, der Absender über ausreichend Deckung verfügt und das auch wirklich ausgeführt wird und nicht unterschiedliche Institutsgruppen beteiligt sind, und es technisch keine Störungen gibt, dann dauert es nicht länger als einen Tag, so wie es der Theoretiker auf seiner grünen Wiese vorgegeben hat.
Bei Deiner Konstellation ist die Gutschrift heute eher wahrscheinlich, aber es kann auch morgen sein.
Aber wenn es morgen nicht kommt, dann ist was faul. Entweder stimmt nicht, dass es am Sonntag erfasst wurde oder es nicht ausgeführt wurde oder es doch zu technisch bedingten Verzögerungen kam.
Gruss
Sonntag ist kein Bankarbeitstage -> Ausführung am Montag seitens Bank des Schuldners initiiert -> Frist von einem Bankenarbeitstag -> Eintreffen gewöhnlich heute im Tagesverlauf.
Voraussetzung: Sie hat die Überweisung elektronisch aufgegeben. Beleghaft gelten längere Fristen.
2 bis 3 Werktage. Also könnte es Morgen, spätestens aber Übermorgen auf deinem Konto zu sehen sein.
Theorie und Praxis. Also bevor du mich beleidigst, überlege dir was du sagst. Gesetz und deren Einhaltung sind zwei paar Schuhe. Keine Bank hält sich an deinen Text, also schön vorsichtig, bevor du mich beleidigst, sonst werde ich den Button Meldung ausprobieren und tschüüs
Sorry - aber das ist Unsinn :
https://www.bafin.de/SharedDocs/FAQs/DE/Verbraucher/Bank/Zahlungsverkehr/01_ueberweisungsdauer.html
Mit der Umsetzung der EU-Zahlungsdienstrichtlinie in deutsches Recht wurden u.a. die Regelungen über die Ausführungsfristen für Überweisungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) neu gefasst. Nach § 675s BGB gelten die folgenden Fristen:
Von den vorstehend genannten Fristen darf grundsätzlich nicht zum Nachteil des Kunden abgewichen werden (§ 675e Abs. 1 BGB; zu den Ausnahmen siehe § 675e Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 und 4 BGB).