Überstunden bei Klassenfahrt?

1 Antwort

Ohne jetzt Deine Angaben konkret durchgerechnet zu haben: Der Arbeitgeber hat immer das zu bezahlen, was er von Dir als Arbeitnehmer an Arbeitsleistung verlangt bzw. anordnet. Und das natürlich völlig unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis!

Insofern neige ich zu der Meinung, daß die Dir angebotene Regelung tatsächlich nicht zulässig ist. Allerdings kenne ich Deinen Arbeitsvertrag nicht und deshalb ist es schwierig, hier eine konkrete Aussage zu machen.