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Auslandsklassenfahrt Pflicht?!

Frage von Katzenfoen Katzenfoen

Moin!

Mal wieder geht es um ein Problemchen meiner Nichte, ihre Klasse (derzeit 9. zum Zeitpunkt der Fahrt 10.) möchte dieses Jahr nach den Sommerferien eine Klassenfahrt nach Italien an den Gardasee unternehmen, meine "Kleene" hat allerdings überhaupt keine Lust auf diesen Trip da er von Sonntag Früh (ca. 5 Uhr) los gehen soll (über 24h Fahrt mit dem Bus) und sie somit erst am Samstag der nächsten Woche wieder zuhause wäre. (Würden dann Freitag Abend wieder los fahren um Samstags um 22Uhr zuhause zu sein) Ich kann ihre nicht vorhandene Lust absolut verstehen, ihre letzte Klassenfahrt ist erst wenige Monate her (London) und an dieser gab es ebenfalls 3-4 Leute die nicht mitfahren WOLLTEN und es auch nicht mussten - und es lag nicht an Geldproblemen! Sie haben also entweder ein Praktikum machen müssen oder eine der nicht mitfahrenden Parallelklassen besuchen. Zudem steht noch zur Frage ob sie die Schule nach der 9. überhaupt noch weiter besuchen möchte, meines Wissens nach möchte sie vorerst nur den Hauptschulabschluss machen um dann an einer anderen Schule (einer Gesamtschule statt der jetztigen Gemeinschaftsschule) ihren mittleren Bildungsabschluss und danach ihr Abitur zu machen.

Kann die Schule sie also zur Fahrt und den bereits angefallenen Kosten (Voranzahlung von 80€) verpflichten (incl. Stornierungsgebühren) oder darf ich als ihre Erziehungsberechtigte entscheiden dass sie nicht mit muss bzw. falls sie noch an der Schule bleibt eine andere Klasse besucht?

Mit freundlichen Grüßen, Die Katz'.

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Antworten (7)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Nordseefan Nordseefan

    Keiner kann sie zwingen mitzufahren und somit auch nicht zum zahlen. Im Umkehrschluss kann sie dann allerdings auch nicht kommen und sagen ich will doch noch mit. Falls sie an dieser Schule bleibt muss sie dann allerdings wie du schon richtig erkannt hast wärhend die anderen auf Fahrt sind den Unterreicht einer Paralellklasse besuchen.

    Kommentar von Katzenfoen KatzenfoenKatzenfoen

    Das ist kein Problem, falls sie noch an dieser Schule bleibt geht sie auch freiwillig gerne in eine andere Klasse - sie will bloß nicht ins Ausland! Ich finde es nur etwas unverschämt dass ihr Lehrer mich nun zu einem Gespräch mit der Schulleitung verpflichten will weil es ja angeblich Pflicht wäre - meine Meinung hat er bisher komplett ignoriert und sie müsse ein ärztliches Attest vorlegen um nicht mitzufahren..

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    Antwort von desmondo desmondo

    Eigentlich zählt das zu einer Schulveranstaltung und daran sollte teilgenommen werden. Am besten mal mit dem Lehrer darüber reden, eine Unterbringung in einer andere Klasse während der Klassenfahrt sollte klappen.

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    Antwort von Fred4u Fred4u

    Es ist eine Schulveranstaltung und somit Pflich, denn der Staat will unsere Kinder deshalb hat der die Eltern verpflichter die Kinder zur Arbeit (Schule) zu schicken. Damit sich kaum eine dagegen wehren kann wurde dieses auch in der Verfassung verankert. Doch Nachtarbeit fuer Kinder ist Verboten, deshalb kann sich die Schulpflicht nicht auf die gesamte Woche mit den dazugehoerigen Naechten erstrecken. Du kannst Deinem Kind krankschreiben lassen oder einfach eine Entschuldigung schreiben. Wenn nicht krank wird die Schule eine Ersatzarbeit (Parallelklasse) anbieten. http://www.das-rechtsportal.de/recht/schulrecht/schulpflicht/befreiung

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    Antwort von Reservist Reservist

    Wieso bist dueigentlich Erziehungsberechtigte?

    Kommentar von Katzenfoen KatzenfoenKatzenfoen

    Geht dich sicher nichts an aber.. Mutter tot, Vater alkoholiker.. ;) Irgendwer muss sich ums Kind kümmern.. ;)

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    Antwort von Reservist Reservist

    Klassenfahrten sind keine Pflicht.

    Stornogebühren, die teilweise durchaus 50-100% des Fahrtpreises ausmachen, gehen allerdings auf eure Kappe. Dann hättet ihr gar nicht erst zusagen dürfen.

    Kommentar von desmondo desmondodesmondo

    Ich glaub sie haben ja noch nicht bezahlt, sie fragt ja ob die Schule sie zu einer Vorauszahlung von 80€ verpflichten darf. Wenn ich es richtig Verstanden habe :)

    Kommentar von Katzenfoen KatzenfoenKatzenfoen

    Richtig, es gab einen Zettel auf dem dann stand ,,Ich erkläre mich damit einverstanden dass mein/e Sohn/Tochter an der Klassenfahrt teilnimmt; Unterschrift, Datum" und auf einem weiteren die Kontonúmmer des Klassenfahrtskontos + der Kosten die im Voraus gezahlt werden sollten, ich habe von Anfang an auf diesen Zettel geschrieben: Meine Nichte möchte und wird nicht an der Klassenfahrt teilnehmen. <- daraufhin gab es bei der Zeugnisvergabe mit dem Klassenlehrer einen riesigen Streit und ich sehe es auch nicht ein da irgendetwas zu bezahlen - ich habe dem nie zugesagt!

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    Antwort von seirios seirios

    Nö, man kann niemanden zwingen an Klassenfahrten teilzunehmen. Stattdessen muss der Schüler dann natürlich am Unterricht einer anderen Klasse teilnehmen.

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    Antwort von CapNRW CapNRW

    sie kann nicht gezwungen werden und es muß ein alternativ unterricht geboten werden....

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