Übernahme aus der Ausbildung - Wann muss Bescheid gegeben werden?

4 Antworten

Ein Unternehmen ist grundsätzlich dazu verpflichtet zeitnah Bescheid zu geben. Ich selbst habe es damals ein Monat vor meiner mündlichen Abschlussprüfung erfahren, dass ich übernommen werde. Viel Erfolg weiterhin! 😊👍🍀🍀

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerHans  07.04.2020, 10:52

Das ist einfach falsch. Im Ausbildungsvertrag steht etwas anderes.

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LuClRa  07.04.2020, 12:32
@DerHans

Ist das so? Also bei mirmim Ausbildungsverteg steht diesbezüglich nichts.

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DerHans  07.04.2020, 13:28
@LuClRa

Das steht bereits im Berufsbildungsgesetz wie lange die Ausbildung dauert.

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Grundsätzlich gilt ..... solange ! Dir nichts Gegenteiliges mitgeteilt wird, endet Dein Ausbildungs- / Beschäftigungsverhältnis mit Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse.

Mit anderen Worten .... Dein Ausbildungsbetrieb kann sich bis zu letzten Minute Zeit lassen .... es gibt keine terminlichen Vorgaben, Dir mitzuteilen ob Du nun übernommen wirst oder nicht.

Und in Zeiten wie diesen ... Coronakrise .... wo sich längst eine Rezession abzeichnet ... muss sich ein Arbeitgeber halt überlegen, ob er weitere Mitarbeiter einstellen bzw. überhaupt weiterbeschäftigen kann.

Formal gilt dein Ausbildungsvertrag. Darin steht, dass dieser ausläuft, wenn du die letzte Prüfung erfolgreich abgelegt hast.Willst du dort weiter beschäftigt werden, musst du dich darum selbst kümmern.