Schriftliche Abschlussprüfung: Was wenn man sie nicht besteht?

1 Antwort

Du hast idR die Möglichkeit, die Prüfung nach 6 Monaten zu weiderholen.

Das Nichtbestehen der schriftlichen Abschlussprüfung disqualifiziert dich ohnehin für die mündliche Prüfung, zu dieser musst du also ggf beim missglückten ersten Anlauf nicht antreten.

Im Vertrag ist die Beendigung der Ausbildung zu einem festgeschriebenen Termin vorgesehen. Bei nicht bestandener Abschlussprüfung ist eine Verlängerung der Ausbildung bis zur nächsten, maximal aber bis zur übernächsten Prüfung möglich.

Tritt der Azubi mit dieser Bitte an den Lehrbetrieb heran, muss der Ausbildungsbetrieb dem stattgeben und darf die Verlängerung der Ausbildungszeit nicht ablehnen.

ABER ob man dich dann nach dann im zweiten Anlauf bestandener Prüfung übernimmt, steht auf einem anderen Blatt.