TÜV Dokument A2 Drosselung gültig?

3 Antworten

Führerscheinrechtlich ist es erst mit der Eintragung wirksam!

Davon könnte es zu ein Straftat kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
migebuff  09.05.2023, 07:40

Interessant. Das heißt, es kommt nicht auf die tatsächlichen technischen Gegebenheiten an, sondern auf den Sollwert im Fahrzeugschein. Er darf dann wohl auch ein entdrosseltes Motorrad fahren, solange die 35 kW eingetragen sind, denn entscheidend ist ja laut deiner Aussage die Eintragung, oder?

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GS2000  09.05.2023, 07:52
@migebuff

Nicht ganz, dann entspricht es nicht dem zugelassenen Typen.

Vielleicht ist das Beispiel anhand eines Transporters plakativer: Fahrzeug hat im Zulassungsmitgliedsstaat zulässige Gesamtmasse in kg 3500 (F2), aber in F1 Technisch zul. Gesamtmasse in kg 4500. Somit darf es mit FS B und schneller wie 80 km/h gefahren werden, aber eine Tonne weniger laden. Wenn nun wieder mehr geladen werden soll, wird von einer Prüforganisation entsprechende Änderung ausgeschrieben. Wenn nun diese bereits gelten würde, könnte je nach Ladung und Führerschein entsprechende Papiere vorgelegt werden oder auch nicht. Zudem ist in diesem Fall auch die KFZ Steuer betroffen!

Übrigends würde in o.g. Fall bei einer Überladung auf 4000kg Gesamtmasse, die Überladung bestraft nicht der "zu kleine" Führerschein.

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migebuff  09.05.2023, 12:15
@GS2000

Du kannst die zulässige Gesamtmasse nicht mit der tatsächlichen Motorleistung vergleichen. Aus dem Grund auch meine obige Anspielung.

§6 Abs 1 FeV:

Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Sein Fahrzeug hat eine Motorleistung von 35 kW. Ob diese eingetragen ist oder ob überhaupt eine Zulassungsbescheinigung existiert, ändert nichts daran, dass das Fahrzeug eben diese Motorleistung hat.

Dein Beispiel ist nicht übertragbar, da die zulässige Gesamtmasse, wie der Name bereits sagt, vom Eintrag in der Zulassungsbescheinigung abhängt.

Die tatsächliche Motorleistung ergibt sich durch die Beschaffenheit des Motors.

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Mhm...müsstest du mal schauen, ob auf dem TÜV Dokument etwas drauf steht. Oder beim TüV anrufen oder bei der nächsten Polizeiwache und fragen, ob du fahren darfst, falls du hier keine Antwort bekommst. Wenn sie dich anhalten und das noch nicht eingetragen ist, dass ist natürlich erstmal ein Grund etwas mit dir zu diskutieren, seitens der Polizei. Es kommt halt auch immer drauf an, wie die Rennleitung so drauf ist, ob er oder sie vielleicht selber fährt und dann sagt, alles klar gute fahrt. Oder ob es die dann genau nehmen und mit dir zum TÜV fahren oder das mopped dahin bringen lassen, um zb zu prüfen, ob die Drossel wirklich drin ist. Ich kann sagen, dass kann von-bis gehen.

Nein, das reicht nicht.