TÜV-Bescheinigung

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

der erste TÜV eines Neuwagens muss nach 3 Jahren gemacht werden.

ein Neuwagen ist TÜV-geprüft, das gibt die Zulassung als Neuwagen her.

eine TÜV-Bescheinigung bekommst du erst, wenn das Auto erstmalig geprüft wird - also nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre. 2-Räder müssen generell alle 2 Jahre geprüft werden.

Ndovu 
Fragesteller
 20.06.2012, 11:53

Danke für die vielen hilfreichen Antworten. Dann fahre ich mal los jetzt zur Anmeldung.

0

Dein Auto muss erst nach 3 jahren zum TÜV, aber du kannst zur Sicherheit einfach mal in der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen .

Die 1. HU kommt erst nach 3 Jahren, also eigentlich nicht - generell immer wenn der TÜV noch gültig wäre klebt die auf der Zulassungsstelle einfach die Plakette aufs neue Kennzeichen

Gültiger Personalausweis; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine Meldebescheinigung; bei Firmen den Handelsregisterauszug oder gegebenenfalls die Gewerbeanmeldung Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) Abmeldebescheinigung Bescheinigung über die Abgasuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als drei Jahre ist Vollmacht und Ausweis, falls die Erledigung durch Dritte erfolgt Kennzeichenschilder (falls vorhanden)

Wann muss ein Neuwagen zum TÜV? Richtig, nach 3 Jahren. Wie soll dann ein zwei Jahre altes Auto eine TÜV-Bescheinigung haben? Wie soll das gehen?