Trotz erbausschlagung erbe?

5 Antworten

Kann eigentlich nicht sein, außer die Urkunde ist falsch abgefasst, also evtl. nur für Dein Kind, wobei das ja erst dann erbberechtigt wäre, wenn Du ausschlägst, also von daher kann das nicht sein. Du solltest Dir dringend das Schriftstück zukommen lassen und Dich anwaltlich beraten lassen.

Und nein, ich habe damals auch die Erbausschlagung bei uns im Büro durch meinen Chef machen lassen. Wir haben aber direkt keine Bescheinigung durch das Gericht bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du musst ja vom Notar oder Nachlassgericht eine Urkunde über die Erbausschlagung erhalten haben.

Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 17:49

Nein habe ich nicht , habe ich bei meiner Oma und mein Vater auch nicht bekommen. Die machen das nur fertig , dann wird unterschrieben und an das Nachlassgericht geschickt wo die jenige gewohnt hat.

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Wie hast du denn ausgeschlagen? Das bedarf ja einer bestimmten Form, je nach Bundesland. Beim Nachlassgericht selbst kann man ausschlagen oder in beglaubigter Form beim Notar, in machen Bundesländern kann man es sich auch von der Stadt oder Gemeinde beglaubigen lassen.

Egal wie, du solltest aber auf jeden Fall einen Nachweis über die Ausschlagung erhalten haben. Mit diesem Nachweis wendest du dich an das Nachlassgericht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 17:44

Persönlich im Gericht, ein Nachweis habe ich nicht bekommen, nur unterschrieben

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evtl. hast du bei der Ausschlagung einen Fehler gemacht.

Geh in Widerspruch zu der Erbentscheidung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 15:57

Was für ein Fehler kann man den machen wenn man dort sitzt und der angestellte alles fertig macht und nur eine Unterschrift braucht

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peterobm  14.10.2023, 16:05
@Chris80729

wo wurde die Erbschaft ausgeschlagen? eine Erbausschlagung kostet eine Gebühr. diese ist am Sterbeort beim Nachlassgericht zu leisten.

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Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:15
@peterobm

Ja das sind 30 Euro, darauf warten wir immer noch , das sind 2 unterschiedliche Landkreise, wir haben bei uns ausgeschlagen und das Gericht der verstorbenen ist ein anderes gewesen. Unser Gericht hat bzw wollte alles dem anderen Gericht zusenden und die Rechnung sollte per Post kommen.

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peterobm  14.10.2023, 16:21
@Chris80729

genau daran wird es liegen, die Ausschlagung liegt dort noch nicht vor.

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petrapetra64  14.10.2023, 17:34
@Chris80729

wende dich an das Gericht, wo die Ausschlagung zu Protokoll gegeben wurde. Frage nach, ob und wie das weitergeleitet wurde. Aber eigentlich müssen die es ja beglaubigen und dann kostet es gleich Geld und man bekommt die Ausfertigung vielleicht auch mit.

Ich habe für meinen Sohn auf der Gemeinde ausgeschlagen, da das bei uns geht und das zuständige Gericht zu weit weg war. Ich war nicht erbberechtigt. Ich bekam die Quittung für die Gebühr und das beglaubigte Schreiben habe ich selbst an das Nachlassgericht geschickt per Einschreiben. Bei mir noch an das Familiengericht, das die Ausschlagung genehmigen musste. Das ist so, wenn man nur für das Kind ausschlägt.

Ohne Nachweis ist es halt blöd. Waren noch andere Familienmitglieder als Zeugen dabei? Am Montag beide Gerichte kontaktieren und schauen, ob da noch was zu machen ist.

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Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 17:47
@petrapetra64

Ja meine Partnerin war mit mir zusammen auf dem Gericht, sie musste mit da wir beide das gemeinsame Sorgerecht für unseren Sohn haben und sie mit für ihn ausschlagen musste

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Wo hast Du denn die Ausschlagungserklärung abgegeben? Vielleicht liegt diese beim Nachlassgericht noch nicht vor.

Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 15:59

Ich lag in der Frist, Anfang der 4ten Woche beim Gericht in meinen Landkreis, die verstorbene wiederum war aus einen anderen.

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SaVer79  14.10.2023, 16:07
@Chris80729

Dann informiere doch einfach das Nachlassgericht, dass du das Erbe ausgeschlagen hast

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Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:11
@SaVer79

Hatte ich am Montag vor , aber wir wissen alle das es Ämter sind

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Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:17
@SaVer79

Das auch Sie fehler machen, nur nicht dafür gerade stehen

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SaVer79  14.10.2023, 16:21
@Chris80729

Wenn es ein Fehler ist, wird er behoben werden - es ist ja erstmal noch gar nichts passiert.

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Chris80729 
Fragesteller
 14.10.2023, 16:26
@SaVer79

Doch , bin jetzt erbe :( ich wusste über ihre Schulden bescheid, da sie alles von meiner Oma geerbt hat und wir für meiner Tante damals die Wege machen mussten da sie stark Alkohol krank war. Deshalb haben wir pünktlich alles ausgeschlafen bzw rechtzeitig.

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SaVer79  14.10.2023, 16:34
@Chris80729

Nein, Du bist nicht Erbe! Du hast ausgeschlagen und diese Ausschlagung wirkt auch. Du wirst ja auch eine Ausfertigung der Erklärung erhalten haben, oder?

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