Steuererklärung für Verstorbenen erstellen trotz Erbausschlagung?

5 Antworten

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Der Erbe / die Erben setzen die Person der Verstorbenen mit allen Rechten und Pfichten fort (Fußstapfen-Theorie).

Insoweit müssen DIE ERBEN auch die Steuererklärung für den Verstorbenen abgeben und werden zum Steuerschuldner. Die Verbindlichkeitsübernahme läßt sich auf Antrag auf die Höhe des Erbes begrenzen.

Schlage ALLE Erben das Erben aus, und wir reden hier natürlich von ALLEM, was der Verstorbene hintelassen hat, dann haben Sie auch mit den Schulden nichts zu tun, WEIL sie ja dann eben KEINE Erben sind.

Bei überschuldeten Erblassern natürlich ratsam.

By the way, es könnten auch könnte in Sterbejahren theoretisch auch zu Erstattungen kommen.

Rufe einfach mal beim Finanzamt an, die können dir genaue Auskunft geben und kostet auch nix...

jessilein 
Fragesteller
 18.11.2009, 13:12

Danke - aber vielleicht weiß hier ja jemand Rat oder hat Erfahrung...

horbach  18.11.2009, 13:15
@jessilein

;-) ... glaubst du im Ernst, dass hier viele auf eine Erbschaft verzichten können? Ausserdem sind das hier nur Mutmaßungen. Keiner weis nix genaues..Im Ernst, ruf einfach mal auf dem Finanzamt an. Die geben dir genaue Auskunft. Und dann weisst du es ganz sicher und nicht vielleicht, weil mal einer vor Jahren, evtl. war das so bei einem Bekannten....lach

Bis zum Todestag muss für den Verstorbenen eine Steuererklärung gemacht werden.

Wenn die Erbengemeinschaft danach zu versteuernde Einkünfte hat, müssen diese auch erklärt werden.

Wenn nicht, in einem kurzen Brief an das FA mitteilen, dass es keine Einkünfte mehr gab.

Lesestoff: www.klicktipps.de/einkommensteuer2.php#todesfall

Ruf beim FA an. Die können dir auf jeden Fall weiterhelfen. Es kann sein, dass du die Steuererklärung trotz der Ausschlagung machen musst. Genau weis ich es aber auch nicht mehr.

canesten  26.10.2018, 12:10

nein Steuererklärung macht Nachlasverwalter

Da irgend jemand die letzte Steuererklärung machen muß vermute ich mal das dies vom FA den nächsten Verwandten aufgebürdet wird.