Erbausschlagung bei Minderjährigen?

4 Antworten

Mein Erzeuger ist verstorben und Ich habe das Erbe für meinen Sohn und mich mit einer Vollmacht der Kindsmutter ausgeschlagen

Es sollte eigentlich bekannt sein, dass das nicht geht.

Jetzt bekam ich post vom Nachlassgericht das diese Vollmacht nicht in diesen Fall gilt

Ebent.

Ich bin Alleinerziehend und wir haben keinen Kontakt seid 6 Jahren

Ungewöhnlich, aber OK.

Ich habe die Sorge das sie, wenn sie das wort Erbe hlrt nicht ausschlägt sonder nur Geld im Kopf hat.

Das mag sein, hat dich aber nicht zu interessieren. Das wäre Sache des FamG. Die Zustimmung der Mutter ist zwingend einzuholen, wobei hier insbesondere zu bedenken ist, dass die Frist von 6 Wochen zur Ausschlagung m.E. nicht gehemmt wird, wenn der zweite Elternteil nicht informiert wurde. Siehe dazu u.a. Soergel/Stein, BGB, 13. Aufl., §1944 Rn. 12.

U.a. hier kommentiert:

https://www.iww.de/fk/archiv/erbrecht-besonderheiten-bei-der-annahme-und-ausschlagung-der-erbschaft-durch-einen-minderjaehrigen-f31751

Du kannst für das minderjährige Kind das Vormundschaftsgericht einschalten. Dies bewirkt , dass eine 3. Person keine anders lautenden Verfügungen treffen kann.

Urschrei  27.08.2018, 13:23

...ich liebe experten... Danke^^

Nimm dir n Anwalt, genau den Fall hatten wir auch, meine Halbgeschwister sind jetzt deshalb noch vor Volljährigkeit hochverschuldet da der Kindsvater alsVormundd nur kohle in den Augen hatte und die Folgen der Verschuldung vernachlässigte... er zog alles raus was geht, die schulden haben die Kinder...

Urschrei  19.02.2019, 00:44

Sorry war lang nicht mehr Online, hast du dir Hilfe bei einem Anwalt für Erbrecht geholt?

War das eine allgemeine Vollmacht? Wer hat das Sorgerecht?

Jasonvs 
Fragesteller
 27.08.2018, 13:33

Allgemein aber das Nachlassgericht meint das für Gerichtliche sachverhalte eine gesonderte bestehen muss .