Treppenhaus mit Bewegungsmelder und Taster ansteuern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

anstatt einen Taster in die Dose einen Unterputz Bewegungsmelder.
Die Ausgänge der Bewegungsmelder parallel schalten so dass entweder der eine oder der andere das Licht anschaltet

heilaw  19.07.2020, 12:14
@newcomer

Bei bestehenden Anlagen fehlt offt der N. Es gibt aber auch BM die ohne N auskommen, aber nur über genügend Last. Eine Relaisspule reicht dafür nicht aus.

1
newcomer  19.07.2020, 12:27
@heilaw

man könnte wenn man es könnte einen einfachen Taster anbringen.
In Unterverteilung ein Timerrelais den man mit dem Taster ansteuert.
Dieses Relais wird parallel zum bestehenden Bewegungsmelder am Schaltkontakt verdrahtet.
Fertich ist die Installation

1
Lactron 
Fragesteller
 20.07.2020, 07:36
@newcomer

Ich nehm ein kleines dosenrelai, versteck es hinter dem taster und Steuer es parallel mit dem BW an.

Danke für die Meinungen, dann war meine Idee Anfangs ja gar nicht so verkehrt.

🙃

1
newcomer  20.07.2020, 17:55

vielen Dank fürs Sternchen ;-)

1

Wenn der Bewegungsmelder ausfällt kann dann niemand mehr das Licht einschalten. Es gibt eine DIN und die schreibt vor, dass das Licht manuell einschaltbar sein muss. Es gibt nämlich auch Notfälle. Und bei Notfällen darf es nicht vorkommen, dass das Licht nicht an geht.
Nicht immer ist die günstigste oder technischte Lösung auch die beste Lösung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Industriemeister der Fachrichtung Nachrichtentechnik
Lactron 
Fragesteller
 18.07.2020, 22:41

Ok, danke für die Info... Aber was schlägst du vor? 🤷‍♂️

0
citkid  19.07.2020, 00:37
@Lactron

Ist nicht mein Fachgebiet. Ich stelle lieber einen Infrarotmelder her, als das ich in einbaue und verdrahte. Als im Meisterkurs für unsere Elektriker, die Treppenhausbeleuchtungssteuerung besprochen wurde, habe ich das halt mitbekommen. Mir aber Einzelheiten nicht gemerkt. Brauche ich als Industriemeister der Fachrichtung Nachrichtentechnik nicht.

1
realistir  19.07.2020, 00:53
@citkid

Es ist immer wieder das selbe, wenn Fachleute von ihrem Fachgebiet reden und dabei meist den eigenen Verstand nicht mehr benutzen, weil sie sich angeblichen DIN unterordnen und nicht begreifen für wen einzig diese "Richtlinien" gelten.

Soso, bei Notfällen hat das Licht an zu gehen. ;-) Ohje, selbst ein Fachmann müsste wissen, das kann immer nur dann in Notfällen möglich sein, wenn die Grundvoraussetzungen dafür noch passen, stimmen!
Ich bin auch Fachmann, habe meinen Verstand allerdings nicht irgendwo abgegeben oder irgendeiner DIN bzw "Richtlinie" untergeordnet!

2
realistir  19.07.2020, 01:08

Zeige mal diese angebliche DIN. Es gibt keinerlei absoluten Sicherheiten, nichts ist frei von Risiken! Deine angebliche DIN kann nur eine Richtlinie, Empfehlung sein. Im Sinne von Risiko-"Minimierung".
Wenn bei Notfällen der Strom ausgefallen ist, nützen Dich und Andere irgendwelche angeblichen DIN Richtlinien nichts mehr.

Ändere deinen obigen letzten Satz mal passender ab.

1
Lactron 
Fragesteller
 19.07.2020, 11:07
@realistir

So Jungs, habt ihr jetzt eure längen verglichen? ;)

Ne coole Antwort auf meine Frage wäre noch klasse 😄

1
realistir  19.07.2020, 15:06
@Lactron

Die coole Antwort gab dir newcomer bereits! Stimme dieser zu.
Nur gewisse Genauigkeitskrämer die nicht viel nachdenken hatten was gegen solche Installation.

Wenn du es dem Genauigkeitsfanatiker auch gerecht machen möchtest, setzt du neben dem Bewegungsmelder Unterputz noch nen Taster.

0
citkid  19.07.2020, 19:22
@realistir

Es ist "herlich" wie wenig Menschen über das was sie Schreiben nachdenken.

Ja DIN, mehr Richtline als Gesetz. Pech nur wenn es zum Unfanll mit Todesfolge kommt. Dann nimmt das Gesetz nämlich die DIN als Grundlage für eine richtige Installation und verurteilt entsprechen. Versicherungen handeln genauso.

Es ging nicht um Stromausfall, sondern einem defekten Bewegungsmelder. Ohne Strom kein Licht - logisch. Aber Bewegungsmelder defekt, mit Lichtschalter einschalten, Licht - auch logisch.

Also nicht ich Satz anpassen, sondern du denkan anpassen!

1
realistir  20.07.2020, 02:00
@citkid

Ach, du hast also oft dein Gehirn abgeschaltet wenn du dich zu viel von diesem und jenem beeinflussen lässt?
Du redest einigen Käse, denn nicht das Gesetz orientiert sich an den dämlichen VDE Empfehlungen, sondern ein Richter! Ein Richter kann keine Fachkenntnisse in Sachen Elektrotechnik haben, er soll aber einen Zusammenhang beurteilen können. Deswegen greift ein Richter zu diesen Richtlinien.

Nur, du müsstest als Industriemeister längst wissen oder gemerkt haben, dieses Sammelsurium an Zettelwirtschaft vom VDE Verlag kann kaum jemand bewältigen. Folglich, kommt ein Richter nicht ohne Vorarbeiten aus, die du natürlich einfach unterschlägst. Ebenso unterschlägst du eine Rechtsvertretung.

Du erzeugst somit dieses typisch doofe Bild, das in der Gesellschaft gerne gewollt ist. Warum, brauche ich dir nicht erklären, oder doch?

Was soll der Käse mit Bewegungsmelder defekt und ohne Strom kein Licht?
Willst du den Leuten zu gerne einseitige Informationen verkaufen, damit Du oder dein Arbeitgeber Profit machen kann? Es ist völlig egal ob es kein Licht wegen Stromausfall im Netzbereich gibt, oder ob der Bewegungsmelder defekt ist!

Du wirst von mir kritisiert, wenn du die üblichen Argumente der Verkäufer oder Verkaufsstrategien bringst bei denen aus Profitgründen das nicht sein darf, was nicht gewollt ist.

Oder spekulierst du auf die sogenannte geplante Obsoleszens bei der ein Bewegungsmelder einfacher manipuliert werden kann , ab Dato X kaput zu gehen, aber ein Lichtschalter nicht?

Passe du dein denken den Realitäten an. Ich bin ein kritischerer Fachmann und erwähne noch mal: Es ist völlig egal ob das Licht nicht einschaltbar ist, weil es keine Spannung gibt, oder weil der Bewegungsmelder defekt ist.

Trete hier nicht als Wahrsager auf, der vorher sagen kann dass eher kein Licht leuchten kann, weil ein Bewegungsmelder nach X Jahren nicht mehr funktioniert, als alles Andere.

1