Tochter rausgeschmissen und jetzt?

12 Antworten

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Hm, es ist immer blöd, wenn familiäres Zusammenleben so endet, aber in vielen Fällen ist es schlichtweg das Beste, ein bisschen Abstand zu gewinnen.

Ich bin 19, weiblich und wurde vor knapp zwei Jahren auch von meiner Mutter vor die Tür gesetzt. Natürlich ist man erst mal böse, der Kontakt war monatelang abgebrochen, aber mittlerweile kommt man friedlich miteinander aus. Rausschmeißen mit 18+ ist rechtlich möglich - in Sonderfällen sogar früher. Meine Schwester war mit 16 schon draußen, dann aber mit Überwachung vom Jugendamt (betreutes Wohnen).

Was ich dir persönlich raten würde, ist Folgendes: Du gibst deiner Tochter eine Frist von 6 Wochen, nehmen wir also mal den 01.04.2013 als Stichtag. Bis dahin sollte sie ausgezogen sein, danach darf sie dir nichts mehr aus der Wohnung nehmen und ihr seid, räumlich gesehen, getrennte Leute.

Dass sie dabei einiges aus deiner Wohnung mitnimmt, musst du verstehen. Immerhin wird sie nichts haben, muss sich alles neu kaufen, und in dem Alter ist das finanziell meist eher schwierig. Sie realisiert wahrscheinlich selbst noch nicht, was für sie bald wwegfällt und für sie normalerweise selbstverständlich ist. Deshalb solltest du Dinge, auf die du wirklich gar nicht verzichten kannst, wegsperren, und wenn darunter Sachen fallen, die sie brauchen könnte (Kochtopf, Putzkram, etc.), dann kauf ihr das günstig irgendwo nach (z. B. auf Flohmärkten).

Zum Unterhalt ist die Lage eher ungenau. Es gilt: Du musst solange zahlen, bis das Kind eine gefestigte Lebensstellung hat. Altersgrenzen hat der Gesetzgeber dabei nicht vorgesehen (25 Jahre bezieht sich nur auf Kindergeld). Im Normalfall sollte der Unterhalt gezahlt werden bis zum Ende der ersten Ausbildung bzw. des ersten Studiums in Regelzeit, also etwa dreijährig.

Das, was ich persönlich am Wichtigsten finde, ist, dass du dich vernünftig mit deiner Tochter unterhältst, nach Möglichkeit im Beisein eines Mediators (neutrale Person, die Ahnung von dem Thema hat und sich beide Seiten anhört, wird vom Jugendamt angeboten) und den Eltern des Freundes. Du kannst dir vor dem Gespräch Notizen machen darüber, wie du dir den weiteren Verlauf vorstellst und schlägst das auch deiner Tochter vor. Vor dem Gespräch unterhaltet ihr euch sonst am Besten wenig. Während der Sitzung schildert jeder die Ereignisse aus seiner Perspektive und danach gibt es einen fairen Schiedsspruch, auf den dann beide Seiten zu hören haben. Das bedeutet, euch wird ein Plan vorgesetzt, der die Interessen beider Seiten gleichermaßen berücksichtigt. Wenn ihr damit einverstanden seid, braucht ihr dem nur noch zu folgen und euch danach nicht mehr zu sehen, solange ihr das nicht wollt.

Ob sie dann bei den Eltern des Freundes lebt oder eine eigene Wohnung mit dem Freund mietet, liegt dann nicht mehr in deiner Hand. Sollten Erstere mit dem Einzug deiner Tochter einverstanden sein, ist alles in Ordnung.

Ich wünsche dir viel Glück und Kraft bei der Bewältigung der ganzen Situation und deiner Tochter natürlich auch.

LG, Perona

Kannst Du ihr die Sachen nicht einfach "vorbeibringen". Warum willst du sie noch aufbewahren??? Ich würde sie ihr einfach vor die Tür stellen und dann kann sie sich selbst darum kümmern. Wenn sie in der Lage ist, solche Beschimpfungen auszusprechen, dann ist sie auch in der Lage, sich um ihre Sachen zu kümmern. Sie ist 18 und sie kann somit tun und lassen was sie will. Aber das ist keine Einbahnstraße!!!! für sie. Du hast die gleichen Rechte. Sie will ja ohnehin nicht mehr auf dich hören. Also ich wäre da absolut konsequent. Sie will nicht mehr mit Euch zu tun haben??? Kann sie doch haben!!!!. Bring ihr ihre persönlichen Sache vorbei und entlaste!!!! dich. Warum willst du denn noch mit ihr zu tun haben, wenn sie es gar nicht mehr will und statt dessen dich nur noch ausnutzt. Also ich würde mich nicht ausnutzen lassen. Mit 18 ist die "Mutterrolle" abgeschlossen. Kinder mit 18 brauchen keine Mutter mehr, die ihnen den Hintern säubert, füttert, kleidet etc. Und wenn sie nicht mehr offen sind für Hinweise und Rat . . . na dann eben nicht. Dann müssen sie aus ihren eigenen Erfahrungen lernen. Sie haben es doch so gewollt. Wir Mütter sollen uns nicht mehr in ihr Leben einmischen . . . und wenn wir doch immer wieder weich werden, dann haben wir es nicht anders verdient, als das man uns so schäbig behandelt. Solange, bis wir es kapiert haben, dass sie uns nicht mehr brauchen. Ich bin sicher, wenn du konsequent bist und ihr nicht hinterherläufst und dich ebenso bei ihr abmeldest und dein eigenes Leben lebst, dann wird sie schon bald wieder vor deiner Tür stehen (weil sie gemerkt hat, dass sie dich doch noch braucht) Aber ohne Respekt und Achtung funktioniert das eben nicht. Und das muss sie jetzt noch lernen. Also stehe ihr dabei nicht im WEg und lass sie lernen, was sie zu lernen hat. Und lerne du, was du zu lernen hast und sei konsequent damit.

Rausschmeißen kannst du sie natürlich. Allerdings darfst du nciht vergessen, dass du eventuell noch unterhaltspflichtig bist.

Was die Sachen von ihr betrifft. Meines Wissens nach musst du die mindestens ein Jahr aufheben. Aber überleg es dir gut. Diese Sachen zu vernichten kann ein Schritt sein, den du irgendwann gewaltig bereust.

Aspirin  19.02.2013, 12:54

Unterhaltspflicht besteht nach so einer verbalen Attacke gegen die Mutter wohl nicht mehr...

§ 1611 Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung.

(1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.

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Wenn die Frist abgelaufen ist , dann kannst du mit den Sachen machen was du willst, aber ich würde nicht alle Brücken abbrechen, vielleicht kommt sie wieder zur Einsicht, und braucht dich vielleicht mal dringend, schliesslich bist du ja ihre Mutter.Aber ein wenig Abstand schadet nicht. Alles Gute für dich !!

bigmutti64 
Fragesteller
 19.02.2013, 12:02

ja stimmt schon aber irgendwann muss man sich als mutter auch nicht mehr alles gefallen lassen ich hab noch einen 15jährigen sohn der unter der ganzen situation leidet und meine nerven sind im moment kaputt ich hab ihr immer wieder türen geöffnet nur um dann einen tritt zubekommen und jetzt ist bei mir schluss

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dahlien100  19.02.2013, 12:33
@bigmutti64

Ich gebe dir auch recht, aber lass trotzdem noch einen Weg zurück offen

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Kommt drauf an wie alt dein Kind ist...normalerweise darfst du deine Tochter nicht rausschmeissen und bist Unterhaltspflichtig.....Ist wirklich nicht dein ERNST regst du dich wirklich wegen paar KIPPEN auf...

Du bist Unterhaltspflichtig bis zum 25 Lebensjahr....d.h. sie könnte dich theoretisch anzeigen

Sonnenblume1405  19.02.2013, 12:08

Hol dir HILFE von JUGENDAMT

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bigmutti64 
Fragesteller
 19.02.2013, 12:44
@Sonnenblume1405

die sind nicht mehr zuständig ich war ja da die sagten zu mir ich soll konsequent sein und als ich es war haben sie gesagt das arme kind also keine wirkliche hilfe

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kati3015  19.02.2013, 12:19

Das mit dem 25 Lebensjahr ist Schwachsinn. Das ist nur ein Richtwert, der aber keine juristische Kraft hat. Eltern können auch danach noch unterhaltspflichtig sein oder die Unterhaltspflicht kann davor schon erloschen sein.

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Sonnenblume1405  19.02.2013, 12:27
@kati3015

ja aber nur dann wenn sie arbeitet...macht sie Schule muss mann Unterhalt bezahlen wenn sie es anklagt....Sorry ist so...zudem kommt noch dass man die Kinder nicht einfach so rausschmeissen kann

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Aspirin  19.02.2013, 12:43
@Sonnenblume1405

nach solchen verbalen Beschimpfungen hat sie ihren gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt und Wohnen verloren.

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