Tipps für die Bewerbung bei der Polizei im Mittleren Dienst?
Guten Tag,
mich möchte bei der Polizei bewerben und habe gedacht, ich frage mal, ob jemand ein paar Tipps hat:)
Ich würde 2024 anfangen und beendige dieses Jahr meine Ausbildung und möchte quasi eine Neue machen.
lg
3 Antworten
Den ersten Verbesserungsvorschlag hatte ich schon:
mich möchte bei der Polizei bewerben und
Vor dem Senden (oder abgeben) einfach nochmal drüber lesen. Ggf lesen lassen!
Bewerbungen bei der Polizei sind an Frist und Form gebunden. Das Procedere ist für alle gleich. Entsprechende Formulare muss man anfordern oder downloaden.
Nicht frist- und formgerechte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Also informiere dich auf der Homepage deines ausgesuchten Dienstherrn nach dessen Vorgaben.
Gruß S.
Wenn Du die Ausbildung im mittleren Dienst oder das Studium im gehobenen Dienst bei der Polizei absolvieren möchtest, solltest Du Dich im Vorfeld informieren und vor allem sicherstellen, dass Du die Voraussetzungen, die die jeweilige Polizeibehörde an die Bewerber/-innen stellt, erfüllst. Generell kann man jedoch festhalten, dass die Voraussetzungen bei allen Polizeibehörden des Landes und der Bundespolizei, bis auf wenige Ausnahmen wie z. B. die Mindestgröße oder dem Höchstalter, dieselben sind.
Im Link erfährst du mehr über die Bewerbung und den Voraussetzungen bei der Polizei https://polizist-werden.de/polizei-bewerbung/
- Gute Schulbildung
- Gutes Ausbildungszeugnis
- Gute Bewerbung
- Keine Vorstrafen
- Sporttest bestanden
Bingo, du hast den Job...!
Es wurde ja nach Tipps gefragt. Wollte nicht "Du brauchst keine Schulbildung, streng dich nicht an in der Ausbildung und schick irgendeinen Nonsens hin" schreiben. Wäre nach expliziten Antworten gefragt worden hätte ich natürlich genau das geschrieben was du gesagt hast ;-)
Puh .....
Schule ist nicht zwingend maßgeblich. Auch ein Hauptschüler kann ein Bildungsniveau erreichen, das langt..
Spielt gar keine Rolle.
Völlig Banane. Die Bewerbungen bei der Polizei sind formgebunden.
Nee. Vorstrafen sind auch solche unter 3 Monaten Haft oder 30 Tagessätzen. Aber erst ab da geht es beamtenrechtlichen nicht.
Es machen nichtmal alle Bundesländer einen ....
Bingo! Du hast die Frage komplett falsch beantwortet!