Tier aus dem Tierschutz?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du bist mit 16 Jahren bereits beschränkt geschäftsfähig, also sollte es kein Problem sein, solange die Eltern damit einverstanden sind.

Dein Schwester ist mit 23 voll geschäftsfähig, womit man ihr in jedem Fall das Kaninchen aushändigen darf.

Hallo 🙋‍♀️

Ich habe damals mit 12 bei einem Tierheim für Ratten angefragt (weil ich mich am meisten auskenne und meine Eltern kaum) und meine Eltern haben dann telefoniert und sie mir mir abgeholt und bezahlt.

Rufe einfach mal beim Tierheim an wenn deine Eltern da sind, damit sie auch mit ihnen sprechen können, falls sie wollen. Eine E-Mail mit Anfrage auf ein Telefonat geht auch :)

Lag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich weiß relativ viel über viele Tiere.

Rechtlich ganz nüchtern betrachtet ist auch eine solche Adoption eines Tierheimtiers eigentlich vor allem ein Kaufvertrag, die Schutzgebühr eigentlich der Kaufpreis.

Mit 16 Jahren bist du beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte wie eben so ein Kaufvertrag mit dir schwebend unwirksam sind, bis deine Eltern zustimmen.

Die Ausnahme davon bildet der sogenannte "Taschengeldparagraph" - § 110 BGB. Der besagt, dass du mit Geld, was dir zur freien Verfügung überlassen wurde, Dinge kaufen darfst, wo diese schwebende Unwirksamkeit nicht gilt, sondern wirklich der Kaufvertrag zustandekommt.

Allerdings ist es natürlich schwer zu erkennen, ob das Geld nun Taschengeld ist oder nicht und ob es dir wirklich zur freien Verfügung überlassen wurde. Deshalb verkaufen zum Beispiel auch viele Geschäfte nur Dinge bis zu einem bestimmten Wert an Minderjährige. Und ich bezweifle stark, dass ein Tierheim Minderjährigen Tiere überlässt, bei denen die Eltern nicht dabei waren und dem zugestimmt haben. Hat ja doch noch mal eine ganz andere Tragweite als der Kauf eines Games oder Pullis oder so...