Thailänderin heiraten?
Hallo, wenn ein Elternteil die verpflichtungserklärung bereits für die Tochter abgegeben hat, muss ich, wenn ich Sie heiraten möchte ebenfalls eine solche unterschreiben, oder läuft die bereits genehmigte weiter. Kennt sich hier jmd diesbzgl. aus?
2 Antworten
Du müsstest mal klären, wer in welchen Verhältnis steht, Tocher, Tailänderin. Was für Verpflichtungen? hier oder in Thailand heiraten?
GuteFrageUse795
09.12.2023, 17:19
@CyborgX
https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/fragenkatalog-node/13-verpflichtungserklaerung/606492
1 sekunde gegooglet
Ich weiß nicht was du mit Verpflichtungserklärung meinst.
Aber ich denke wenn man sich liebt spielt die Nationalität gar keine Rolle.
Tochter = Thailänderin.
Normalerweise braucht man für ein Heiratsvisum wenn man heiraten möchte und muss dann den Unterhalt sicherstellen ( verpflichtungserklärung )
Allerdings hat sie bereits ein Visum + die benötigte verpflichtungserklärung.
Falls man nun eine Heirat in Aussicht hätte, während ihres noch aktuellen Visums, wäre die Frage ob die verpflichtungserklärung dann auf mich über geht, oder weiterhin durch die eltern getragen wird.