Texte kopieren von Website/Internet und umformulieren erlaubt?

3 Antworten

Nein, in erster Linie unterliegen auch Blogs dem Urheberrecht.

Wobei Blog bei wissenschaftlichen Arbeiten nicht so leicht zu zitieren sind.

Natürlich muss man etwas Simples wie "Ich esse gerne Kuchen" nicht als Zitat markieren. Sollte man auf einen anderen Blog-Eintrag eingehen und es daher lauten: "Max Meier isst gern Kuchen." So muss die Quelle da sein. Denn irgendwoher müsste die Aussage ja kommen.

Wenn man allein durch das Umformulieren von Sätzen das Urheberrecht umgehen könnte, dann würden die wenigsten sich sorgen machen, wenn Ihnen Plagiat vorgeworfen wird.

Was ist den so schwer daran, einfach zu sagen, dass der eigene Blog-Beitrag basierend auf der These von Blog XY ist mit Link zu diesem Blog-Beitrag? Es ist das Sinn des Internets das man über Links zu weiteren Informationen kommt.

Wenn du die Meinung des einen Autors teilst, drum sei es. Warum auch nicht. Vielleicht nennst du Punkte die dort noch nicht gefallen sind. Oder erklärst das Thema etwas anderes, sodass ein anderer über deinen Blog es besser versteht.

Ich verstehe nicht, warum man dafür das Urheberrecht umgehen muss. Gerade wenn es in diesem Falle nur ein Link ist.

ohne Verweis auf die Quelle

Agnes2019  22.08.2019, 15:42

nein, da könntest du große Probleme bekommen (auch finanzielle), würde ich nicht riskieren.

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DanGTheMan 
Fragesteller
 22.08.2019, 15:48

Es ist ja bloß eine Meinung und ich vertrete sich auch nur mit anderen Worten im Buch?

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Ein Text kann geschützt sein als Sprachwerk, siehe § 2 Geschützte Werke.

Wenn nur die Formulierung des Werkes geschützt ist, bist du nach einer Umformulierung frei in der Benutzung des Werkes.

Es können aber auch andere Merkmale eines Werkes geschützt sein, so eine schöpferische Gedankenführung, der Plot oder ein Charakter - oder auch ...

... die "Auswahl oder Anordnung der Elemente", siehe § 4 Sammelwerke und Datenbankwerke.

Dann genügt es nicht, wenn man das Werk lediglich umformuliert. Dann droht immer noch

§ 97a Abmahnung

wegen

§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz

Außer natürlich bei einem zulässigen Zitat, siehe § 51 Zitate. Dann muss aber auch die übliche § 63 Quellenangabe im Zitat stehen!

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Magister Publizistik, Journalist, wissenschaftlicher Lektor