Telekom DSL Vertrag außerordentlich kündigen?

2 Antworten

Hallo Pascalfragt77,

der Umzug eines Festnetzanschlusses ist im TKG (Telekommunikationsgesetz) geregelt. :)

Wenn der Anschluss 1:1 am neuen Wohnort bereitgestellt werden kann, zieht der Vertrag einfach mit dir um.

Wenn nicht, dann kannst du dich für einen anderen Vertrag bei uns entscheiden (die Mindestvertragslaufzeit beginnt dann einmal neu, ist ja auch ein neuer Vertrag) oder du nimmst das Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat in Anspruch.

Oder kurz: ja.

Ist natürlich schade, dass du uns dann verlassen willst. :( Aber vielleicht sehen wir uns ja wieder.

Viele Grüße

Jutta T.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom