Telefonische Kaltakquise - Umgang mit Ablehnung / Einwänden?

6 Antworten

Ich nehme an, Du verkaufst Webdesign für Geschäftskunden. Denn bei Privatkunden ist die Kaltakquise per Telefon ohne vorherige Einwilligung verboten.

Die telefonische Kaltakquise ist extrem mühsam und zeitaufwändig. Man muss den Entscheider erreichen. Die haben oft keinen Leidensdruck. Die meisten Unternehmen haben eine Website die funktioniert ...

Also würde ich das Pferd anders aufzäumen:

  1. Besorg Dir eine SEO-Software, falls Du die noch nicht hast.
  2. Biete auf Deiner Website einen Gutschein für einen Website Rankingcheck
  3. Kunde kommt auf Deine Website. Trägt seine Kontaktdaten ein inkl. Domain und 10 relevante Keywords. Mit dem Gutschein zahlt er für den Check nicht € 100, sondern z.B. nur € 30. Damit hat der Kunde einen Vorteil, muss aber bereits ein Hürde nehmen. Du bekommst die Kontaktdaten inkl. Einwilligung für die werbliche Ansprache.
  4. Jetzt schickst Du dem Kunden eine Termineinladung zu Deinem Online Kalender, um das Ergebnis des Checks zu besprechen
  5. Damit ist klar, wie unsichtbar die aktuelle Seite ist und warum das Unternehmen Geld locker machen muss, um Traffic auf die Website zu bringen.

In dem Webcast habe ich dieses Prinzip der Neukundengewinnung mit Sog statt Kaltakquise mit Druck erklärt. Schau Dir die 45 Minuten einmal kostenlos an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Unternehmer und Berater für diese Themen. Probiere selbst

Google mal nach dem Begriff Einwandbehandlung. Da gibt es viel Informationen. Will jetzt nicht Werbung für bestimmt Personen machen.

Ansonsten, wenn du webdesign verkaufst, dann musst du wirklich Ahnung vom Kunden haben.

Was ist seine Branche, was ist in der Branche wichtig. Für was braucht der Kunde die Webseite, oder benötigt er gar keine, statt dessen eher GMB oder Social Media Profile? Ist in der Branche was mit SEO zu machen, oder ist es eher eine, bei der die WErbseite nur die Visitenkarte ist und der Rest muss über SEA + Facebook laufen?...

Abgesehen davon, dass ich Dein Produkt nicht in diejenigen stecken würde, bei denen Kaltakquise erlaubt ist … Wenn ein B-to-B Kunde eine Leistung nicht haben will, dann ist das idr eine rationale Entscheidung. Der kannst Du eigentlich gar nicht mehr begegnen, denn den Nutzen davon (also von Deiner Leistung) hast Du ja sicher schon bis dahin erläutert. „Sie sparen mit der neuen Seite 100 Euro.“ „Interessiert mich nicht.“ Was willst Du da noch drauf setzen?

Bei einer Ware würde ich kostenloses Probierchen schicken oder so. Aber Du kannst schlecht probeweise mal die Seite neu gestalten.

Abgesehen davon, dass Webdesign nur einen ganz geringen Bruchteil des Erfolges einer Site ausmacht. Wenn Du da die anderen Puzzleteile nicht liefern kannst, bist Du eh hinten in der Schlange. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
HeinzB111 
Fragesteller
 14.06.2020, 19:36

wirklich geholfen hast du nicht. aber danke für den versuch und langen text

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tinalisatina  15.06.2020, 18:33
@HeinzB111

Dann hast Du meine Antwort entweder nicht verstanden oder nicht gelesen. Schade.

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Marco13145  17.08.2023, 16:49
@tinalisatina

Ein Webdesign ist für eine Webseite ausschlaggebend und ob Du es in den Bereich des "erlaubten" steckst ist absolut irrelevant, die Nachweisbarkeit eines Kaltquiseanrufes ist nicht gegeben.

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tinalisatina  17.08.2023, 16:57
@Marco13145
Ein Webdesign ist für eine Webseite ausschlaggebend

Was für eine Erkenntnis …

 und ob Du es in den Bereich des "erlaubten" steckst ist absolut irrelevant,

 Es geht weniger um mich, als darum, was ein Richter hier entscheiden würde. Da es so scheint, als ob der OP Endkunden ansprechen würde und keine Agenturen oder andere Webdesigner. Damit ist eine Kaltakquise nicht zulässig.

 die Nachweisbarkeit eines Kaltquiseanrufes ist nicht gegeben.

 Dunkel ist der Worte Sinn. 

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Marco13145  19.08.2023, 19:42
@tinalisatina

Eine Kaltaquise im B2B ist zulässig im B2C nicht nachweisbar, kannst gerne sagen, wie Du es nachweisen willst.

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tinalisatina  19.08.2023, 20:11
@Marco13145

Eine Kaltakquise ist im B2B nur unter bestimmten Umständen zulässig. In dem Fall (mit der Ausnahme, die ich genannt habe) nicht.

Dass sowas im B2C das nicht nachweisbar sein soll, ist eine Meinung, die Du sehr exklusiv für Dich hast. Aber das erklärt Dir im Zweifel ein Richter noch besser. 

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Marco13145  19.08.2023, 20:38
@tinalisatina

Eine Kaltakquise ist im B2B immer zulässig. Der Richter kann überhaupt nicht erklären ohne Beweise dafür zu haben. Im Sachen Recht und Gesetze scheinst Du dich nicht auszukennen. Sehr gerne kannst Du mir deine Telefonnummer zukommen lassen, damit hättest Du nur einen Anruf von mir bewiesen das nicht unter Strafe gestellt ist.

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Marco13145  19.08.2023, 21:19
@tinalisatina

Also für dich gerne nochmal zusammengefasst, im B2B ist ein Anruf immer zulässig, der Fragesteller könnte somit auch bei einem Installateur Problemlos anfragen, der Nachweis bei B2C ist eine Sache der Unmöglichkeit.

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tinalisatina  19.08.2023, 21:35
@Marco13145

Oje. Ich Dir jetzt ein paar Links raussuchen, in denen für Laien einfach erklärt wird, wie das mit Kaltakquise bei B2B so abläuft und warum sie auch da grundsätzlich verboten ist. Und dann könnte ich noch war raussuchen zum Thema Beweiswürdigung und so, Aber ich bin sicher, Du würdest beides nicht verstehen.
Also lass stecken. Schönen Abend noch.

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Marco13145  19.08.2023, 21:41
@tinalisatina

Mein Kind, ich nehme an, dass ich mehr Ahnung habe in der Beweiswürdigung etc. als Du, ich nehme an, dass Du kein einziges Staatsexam in Rechtswissenschaften absolviert hast? Ich kann dir nur eines sagen, wärest Du Angeklagtin,Zeugin etc. und kommst mir mit dem Verhalten steckst Du in Schwierigkeiten.

Um es also nochmal klar zu machen, B2B ist immer erlaubt, haben wir uns jetzt verstanden? Alternativ kann ich gerne das mal gewisse Kammern melden, die sich dann mal deine Qualifikationen ansehen werden, solltest Du diese nicht besitzen mach dich auf eine Strafe gefasst.

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Marco13145  19.08.2023, 21:57
@tinalisatina

Du würdest nicht nur Probleme bekommen von den zuständigen Behörden wegen weitergabe falsche Rechtslagen, sondern kannst mir auch gerne deine Nummer mal zukommen lassen und mich der Bundesnetzagentur melden. Wird nichts dabei rauskommen. Dann hast einen weiteren Schriftsatz auf schwarz und weiß

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tinalisatina  19.08.2023, 22:09
@Marco13145

Nur dazu noch. Schöner Link. Schade, dass Du nicht mal den gelesen oder verstanden hast.

Ach ja, und ich bin nicht Dein Kind. Aber was red ich ...

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Marco13145  19.08.2023, 22:19
@tinalisatina

Na dann sag mal was ich nicht verstanden habe^^Das Werbung im B2C verboten ist aber nicht nachweisbar? Oder willst Du deine Aussage dann vor einem Dezanat abgeben?

Das ich etwas nicht verstanden habe waage ich zu bezweifeln, in Gegensatz zu dir, habe ich die notwendigen Qualifikationen dazu um das behaupten zu können.

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Marco13145  19.08.2023, 22:21
@tinalisatina

Ich kann dir sagen was Du bald reden wirst, nämlich nichts. Deine Aussagen bzw. falsche Informationen werden Konsequenzen nach sich ziehen.

Wer glaubt im Internet anonym zu sein, der hat, meiner Meinung nach, Komplexe und wird mit der Realität draußen nicht fertig.

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Marco13145  19.08.2023, 22:36
@tinalisatina

der nächste Kommentar sollten deine Kontaktdaten sein (die sowieso aufgrund deiner Aussagen herausgefunden werden), dann kannst mal sehen, wer von uns beiden nichts versteht^^

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Telefonische Kaltakquise ist bei Privatpersonen gesetzlich verboten. Du kannst der Bundesnetzagentur gemeldet werden und ein Bußgeld auferlegt bekommen.

Leute fühlen sich ziemlich schnell genervt. Wenn das der Fall ist, hast du verloren. Man muß auch akzeptieren, dass man nicht jedem potentiellen Kunden alles verkaufen kann. Sachargumente, verpackt in etwas Humor, die dein Gegenüber zum Schmunzeln bringen, kommen immer gut an. Du wirkst sympathisch und mit Sympathie kann man Vertrauen aufbauen.

Viel Glück und Erfolg!

Marco13145  17.08.2023, 16:50

die Nachweisbarkeit eines Kaltquiseanrufes ist nicht gegeben

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Zuletzt habe ich hier etwas sehr wichtiges gelernt und das passt genau zur Frage "Wie viel Argumente bringt ihr nach einer ablehnenden Antwort, das er Angerufene kein Interesse hat?"

Du musst anders agieren als alle anderen!

Wenn du das gleiche machst, wirst du nur auf Ablehnung stoßen, da viele einen natürlichen Abwehrmechanismus gegen Telefonverkäufer aufgebaut haben. Wenn du Argumente bringen möchtest, blockiert der andere. So bringen deine Argumente gar nichts.

Die Lösung: Hol deinen Gegenüber aus der Routine

Wenn Du anders bist als andere Verkäufer, hören dir die Menschen am Telefon viel eher zu. Das konnte ich in letzter Zeit selbst merken. Vorher hatte ich auch genau diese Schwierigkeiten: Ich habe viele Argumente gebracht und habe gefühlt gegen eine Wand geredet. Seitdem ich eine kleine Sache geändert habe, reagieren über die hälfte der Angerufenen viel aufgeschlossener.

Hier ist also dein "magischer Satz", nach dem du fragst

Was ich geändert habe sind die Worte "Ich verstehe". Nach jedem Einwand, höre ich dem Gegenüber erst zu und zeige ihm dann Verständnis und Mitgefühl. Es ist verblüffend, wie viel aufgeschlossener mein Gegenüber danach ist!

Hier übrigens das Video, was mich auf diese Technik gebracht hat:

https://www.youtube.com/watch?v=W46BUnsjP2s

Ich hoffe, damit kann ich allen, die jetzt auch später noch auf diesen Thread stoßen (wie mir) etwas helfen :)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung